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Lena Strothmann
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Frage von Paul D. •

Frage an Lena Strothmann von Paul D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Strothmann,

gezielt habe ich das Topic Finanzen gewählt, um einmal Ihre Meinung zu hören wenn es um die Öko-Steuer, Pendlerpauschale und Steuer-Mehreinnahmen durch die hohen Spritpreise geht.
Wie sollen die Mehrausgaben durch einen Arbeitsweg von 32 km (einfache Strecke) aufgefangen werden?

Freundliche Grüße
Paul Detring

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Detring,

seit dem 1. Januar 2007 sind die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Zur Vermeidung von Härten wird die Entfernungspauschale jedoch für Fernpendler in Höhe von 0,30 € ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt. Auch bei Menschen mit Behinderung greift eine Härtefallregelung; hier bleibt im Ergebnis alles beim Alten.

Dennoch ist es unstrittig, dass die steigenden Kraftstoffpreise für Pendler eine Belastung darstellen. Allerdings steht hier die Ökosteuer – die ich ablehne, die aber aufgrund fehlender Gegenfinanzierung derzeit nicht abgeschafft werden kann – außen vor, da sie nicht für die Preissteigerungen verantwortlich ist.

Die Spritpreise könnten sogar noch höher sein, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht ein so günstiges Euro/Dollar-Verhältnis hätten. International wird der Ölpreis in Dollar abgerechnet, so dass hier zumindest ein kleiner Teil der Preissteigerung aufgefangen wird.

Es ist fraglich, von erhöhten Energiepreisen automatisch auf ein entsprechend gestiegenes Steuermehraufkommen zu schließen. Jedem Haushalt steht das Einkommen letztlich nur einmal zur Verfügung. Gestiegene Energiekosten reduzieren den zur Verwendung freien Anteil und können daher nicht mehr für andere Konsumausgaben verwendet werden. Daher muss das Umsatzsteueraufkommen des Staates durch die höheren Kraftstoffpreise nicht automatisch ansteigen. Demzufolge stehen auch keine Mehreinnahmen für eine direkte Gegenfinanzierung von Entlastungsmaßnahmen zur Verfügung.

Verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung werden derzeit diskutiert. Notwendig erscheint mir ein schlüssiges Gesamtkonzept anstelle von punktuellen Maßnahmen. Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der jetzigen Pendler-Regelung. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes keine eventuellen Auswirkungen des Urteils vorweg nehme.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Strothmann