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Lena Strothmann
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Frage von Joern O. •

Frage an Lena Strothmann von Joern O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Strothmann,

vielen Dank für Ihre Antort vom 29.11.07 auf meine Anfrage. Hinsichtlich Ihrer Äußerung zur aktuellen Diätenerhöhung habe ich noch Fragen:

Sind Sie in der Lage, uns mitzuteilen, wie hoch die Nebeneinkünfte
von Oberbürgermeistern und obersten Bundesrichtern sein dürfen, mit
denen Sie die Abgeordneten in Bezug auf die Einkommensskala verglichen haben?

Ist beabsichtigt, die Abgeordneten den selben Beschränkungen von Nebentätigkeiten wie bei den Richtern zu unterwerfen?

Ist es richtig, dass Abgeordnete bis zu rd. 14.000,00 € p.M. für die Entlohnung von Mitarbeiter (für das politische Mandat) erhalten sowie eine Kostenpauschale von rd. 3.700,00 € p.M.für mandatsbedingte (Büro-) Kosten?

Sind Sie in der Lage, uns mitzuteilen, wie hoch die zusätzlich zur Richterbesoldung an die Richter gezahlten Beträge für deren (persönliche) Mitarbeiter sind und ob Richter auch eine Pauschale für berufsbedingt veranlasste (Büro-) Kosten erhalten, oder ob Richter diese Kosten aus dem Richtergehalt bestreiten müssen ?

Mit freundlichen Grüssen
Jörn Oppermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oppermann,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.
Im Jahr 1977 entsprachen die Entschädigungen der Abgeordneten mit damals 7.500 DM in etwa den Einkünften eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). Seitdem haben die Abgeordneten des Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichtet, deshalb sind sie hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben. Zurzeit betragen sie 7.009 € monatlich (brutto). Der Abstand zur Vergleichsgruppe von Oberbürgermeistern und Richtern beträgt annähernd 950 €.
Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Mit der zweiten Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Das bedeutet im Klartext, dass Abgeordnete weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld erhalten. Der Vollständigkeit halber möchte ich betonen, dass ich die Höhe der Diäten in Anbetracht einer 70-80 h- Woche auch im Vergleich zu höher bezahlten Stellen in der freien Wirtschaft für angemessen halte und dass die sog. Diäten steuerpflichtig sind und die Abgeordneten in der Regel dem Höchststeuersatz unterliegen.

Ein/eine Bundestagsabgeordnete hat keinen Anspruch auf Personal des Bundestages, im Gegensatz zu Richtern oder Bürgermeistern, den Angestellte oder Beamte laut Stellenplänen selbstverständlich zur Verfügung stehen. Die Pauschale für direkt vom MdB angestellte Mitarbeiter beträgt monatlich 13.660 Euro. Die Summe wird nicht an die Abgeordneten zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern die Personalabteilung der Bundestagsverwaltung übernimmt die finanzielle Personalbetreuung. Reicht der Höchstbetrag zur Bezahlung der Mitarbeiter nicht aus, so trägt die/der Abgeordnete die weiteren Kosten selbst. Schöpft die/der Abgeordnete den Betrag nicht ganz aus, fließt der Restposten zurück in den Haushalt.
Die Kostenpauschale für die Mitglieder des Bundestages beträgt 3.720 Euro und soll Ausgaben wie z.B. Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, Büromaterial, Telefon und Reisen abdecken. Kosten, die darüber hinausgehen, sind von der Entschädigung zu bezahlen. Sie können – im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen - auch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Ich lade Sie gerne ein, sich persönlich bei einem Besuch in Berlin einen Eindruck vom Arbeitsalltag und Arbeitspensum einer Abgeordneten zu machen. Bitte nehmen Sie doch dazu direkt Kontakt unter lena.strothmann@bundestag oder lena.strothmann@wk.bundestag.de zu mir auf.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Strothmann