Portrait von Lena Strothmann
Lena Strothmann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lena Strothmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joern O. •

Frage an Lena Strothmann von Joern O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Frau Strothmann,

ich bitte vor dem Hintergrund der unglaublichen und instinktlosen Diätenerhöhung der MdB sowie der tatsächlichen Verbesserung der Altersversorgung der MdB (Pensionsanwartschaft nunmehr bereits ab dem 1. Mandatsjahr) ab 2008 um eine einleuchtende Erklärung dafür, warum die Bundesregierung das Existenzminimum für 2008 (Alleinstehender: 7.140€/p.a.) GERINGER ansetzt, als z.B. für 2005 (Alleinstehender: 7.356€ / p.a.). siehe hierzu 16/3256

Für die Diätenerhöhung musste als Begründung u.a. die gestiegenen Lebenshaltungskosten herhalten, die unbestritten mit den enorm gestiegenen Kosten für Energie, (Grund-)Nahrungsmitteln sowie letztlich aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung um 3% zu verzeichnen sind.

Wie kann es also sein, dass der deutlich gestiegene Lebenshaltungskostenindex bei Abgeordneten zu nahezu 10% Erhöhung, bei Hilfsbedürftigen und ´normalen´ Steuerzahlern zu einer Absenkung führt?

In gespannter Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Jörn Oppermann

Portrait von Lena Strothmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oppermann,

das von Ihnen angesprochene Existenzminimum hat den Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber verlangt hat, jedem Steuerzahler zumindest soviel zu belassen, dass er seinen Lebensunterhalt (plus ggf. den seiner Familie) bestreiten kann, ohne weitere staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Dieses sächliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus einem Regelsatz, den Kosten für die Unterkunft und Heizkosten. Daraus wird der Betrag errechnet, der in jedem Fall nicht steuerlich belastet werden darf. Trotz der von Ihnen angesprochenen errechneten Senkung des Existenzminimumsbetrages – die unterschiedliche Gründe hat und dennoch auch eine Erhöhung des Heizkostenanteils aufweist – ergeben sich auf den daraus folgernden steuerlichen Freibetrag keine Auswirkungen. Die Freibeträge betragen auch in dem neuen Bericht für Alleinstehende 7.664 Euro, für Ehepaare 15.329 Euro und für Kinder 3.648 Euro. Der erstellte Bericht bildet in herausgehobener Bedeutung die Grundlage für die Anpassung des Kinderfreibetrags und auch des Kindergeldes. An der aktuellen Diskussion zur Kindergelderhöhung sehen Sie, dass die Politik bei Neuentwicklungen hier rasch reagieren kann.

Zur Diätendiskussion kann ich darauf hinweisen, dass es keine Anpassung wegen gestiegener Lebenshaltungskosten gab, sondern diese auf gesetzlicher Grundlage beruht und dass System der Vergleichbarkeit mit Richtern und Bürgermeistern auch grundsätzlich nicht unangemessen ist. Persönlich hätte ich jedoch die Einsetzung einer unabhängigen Kommission bevorzugt und kann einen weiteren Abbau der Altersversorgung durchaus befürworten.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Strothmann MdB