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Lena Strothmann
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Frage von Christian C. •

Frage an Lena Strothmann von Christian C. bezüglich Soziale Sicherung

Naja, eigentlich eher Pensionen (Betreff).

Ich vermisse ein Konzept mit dem die Belastungen - insbesondere der Länderhaushalte -in Bezug auf die zukünftigen Pensionen der Beamten geregelt werden können. Wie sieht es damit aus, die Belastungen der Rentner aus den Ergebnissen der Rürupkommission auf die Beamten zu übertragen? D.h. eine Anpassung aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors und Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit.

Ich finde es im übrigen auch ungerecht, dass sich die Ansprüche der Beamten aus dem Durschnitt der letzten drei Berufsjahre ergeben, auch wenn ich ein wie im geartetes Allimentierungsprinzip unterstelle. Gibt es von CDU Seite Vorstellungen dazu?

Ich würde dass sehr wichtig finden, da ansonsten ab 2020 z.B. in Bremen etwa 25% des Steueraufkommens in die Pensionen fließen würde, in NRW immerhin auch noch 20%.

Wie will die CDU dem begegnen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Castor,

die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamten- Richter- und Soldatenversorgung übertragen werden müssen. Dabei sollte aber die Bifunktionalität des Beamtenversorgungssystems berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur Gesamtversorgung der Beamten ist die BFA-Rente nur eine Säule der Altersversorgung, zu der eine weitere Säule, die Betriebsrente, hinzukommt.

Darüber hinaus gibt es bei den Beamten bereits zahlreiche versorgungsverschlechternde Änderungen der Vergangenheit, wie die Kürzungen der Bemessungsgrundlage (laut Versorgungsreformgesetz 1998), die bereits erfolgte Niveauabsenkung (laut Versorgungsänderungsgesetz 2001) sowie die Kürzungen der Versorgung durch den teilweisen Wegfall der Sonderzahlungen. Rot-Grün fordert nun, dass der Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenversicherung auf die Beamten übertragen wird. Diesen Nachhaltigkeitsfaktor gibt es aber - wie oben erwähnt - bereits seit 1999 für die Beamten. Denn als die rot-grüne Bundesregierung die Rentenreform der Regierung Kohl zurücknahm, hat sie die damals bereits stattgefundene Übertragung des demographischen Faktors auf die Beamten nicht zurückgenommen. Durch das demografisch begründete langsamere Ansteigen der Bezüge, ein Opfer der aktiven Beamten, wurden beim Bund allein 800 Millionen Euro eingespart. Zudem kommt die von der Öffentlichkeit unbeachtete fast durchgängig stattgefundene Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamte.
Der von Rot-Grün geforderte zusätzliche Nachhaltigkeitsfaktor für die Beamten ist daher selbstverständlich abzulehnen. Insgesamt würde das Versorgungsniveau der Beamten bis 2030 - unterschiedlich in Bund und Ländern - um rund 13,5 bis 18 Prozent abgesenkt. Dies würde zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Beamtenschaft führen.

Grundsätzlich sind die CDU und CSU der Auffassung, dass sich das Berufsbeamtentum in Deutschland bewährt hat und bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unbedingt erforderlich ist.

CDU und CSU stehen einer Modernisierung des Tarif- und Dienstrechts grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wir begrüßen eine angemessene Modernisierung des Laufbahnprinzips, die Stärkung des Leistungsprinzips wie auch eine höhere Mobilität der Beamten.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Strothmann