Frage an Lena Strothmann von Marcus H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Strothmann
Vielen Dank, für die vorherige Stellungnahme. Ich möchte SIe aber bitten Ihre Antwort im folgenden zu präzisieren. Natürlich ist mir bei allem auch klar, daß Vergleiche immer die Tendenz haben etwas zu hinken, andererseits ist aber Ihre Anwort auch nicht wirklich hilfreich.
Natürlich gibt es in der GOÄ weitere Ziffern, aber eben auch in der Tierärztl. Gebührenordnung (GOT). Nimmt man weitere Ziffern dazu ergibt sich sogar noch eine Verstärkung des Effektes. Dem ärztlichen Honorar von ca. 190 Euro (max. 128 Euro bei Reanimation eines gesetzlich Versicherten) steht ein tierärztliches Honorar von 218 Euro gegenüber. Weitere Beispiel lassen sich reichlich finden, finden hier aber keinen Platz. Daher halte ich an der Aussage zur fast durchgehenden Höherbewertung der GOT gegenüber der GOÄ fest und stelle somit nochmals konkret folgende Fragen:
- Sind Sie bei Ihren bisherigen und folgenden Abstimmungsentscheiden ausreichend darüber informiert, wie die Bewertung ärztlicher Leistung in der Gebührenordnung für Ärzte und im Kassenarztsystem geregelt ist?
- Wie werden Sie bei einer beabsichtigten Angleichung von Kassen und Privathonorierung entscheiden. Ist eine Zustimmung zu einer GOÄ-Absenkung unter das jetzige Niveau Ihrer Ansicht nach sinnvoll, und wie sähe Ihre Entscheidung hier aus?
- Halten Sie bei Ihren Abstimmungen zur Gesundheitspolitik das Gesundheitsministerium für eine vertrauenswürdige Informationsquelle?
Was muß ich mir eigentlich als Bürger eines Staates denken, bei dem 90 % der Bürger dem staatlich organisierten Gesundheitssystem jeweils nur etwas mehr als die Hälfte wert sind wie die Gesundheitsversorgung des Hundes und in dem die restlichen besser Versicherten immer noch nicht das Honorarniveu einer Hundebehandlung erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Marcus Heidemann