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Lena Strothmann
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Frage von David-Benjamin S. •

Frage an Lena Strothmann von David-Benjamin S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrtee Fr. Strothmann,

gemäß § 436 Sozialgesetzbuch 3. Teil (SGB III) wurden mit Wirkung vom 01.01.2004 die Beamten und Angestellten der Arbeitsmarktinspektion der Bundesanstalt für Arbeit in den Dienst der Zollverwaltung übergeleitet.

Die ehemaligen Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit nehmen nun im Dienst der Zollverwaltung gem. § 14 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auch
Vollzugs- u. Strafverfolgungsaufgaben wahr und haben bei diesen Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre beamteten Kollegen. Die Angestellten tragen Schusswaffen, sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und erhalten die Polizeizulage.

Seitens des Bundesfinanzministeriums (BMF) war angedacht möglichst viele dieser Angestellen zu verbeamten. Jedoch ermöglicht der § 38 der Bundeslaufbahnverordnung nur eine Verbeamtung ab dem 30. Lebensjahr. Der Bundespersonalausschuss beim Innenministerium (der für diese Verbeamtung zuständig ist) war aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht in der Lage, anderweitig zu entscheiden.

Viele lebensjüngere Angestellte müssen nun bundesweit jahrelang auf eine entsprechende Verbeamtung (im Eingangsamt!) warten. Im schlimmsten Fall bis zu 9 Jahre. Dies ist teilweise mit erheblichen Einkommenseinbußen und einer ungenügenden Absicherung verbunden, da die Regelungen des Beamtenrechts für diese Angestellten nicht gelten.

Meine Fragen:

Wie stehen sie zu diesem Vorgang auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung?

Sehen Sie Möglichkeiten, den § 38 BLV so zu ändern, dass auch eine Verbeamtung vor dem 30. Lebensjahr möglich ist?

Ist die geplante Beamtenrechtsreform dazu geeignet, den entsprechenden Paragraphen zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen

David-Benjamin Spencer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Spencer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die auch bereits an andere Abgeordnete gerichtet wurde.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass das SPD-geführte Bundesfinanzministerium möglichst zahlreiche Verbeamtungen anstrebte. Daher wäre davon auszugehen, dass im Rahmen der beamtenrechtlichen Neuordnung, die derzeit in der Ressortabstimmung der Bundesministerien ist, von Seiten des zuständigen Bundesfinanzministers entsprechende Vorschläge gemacht werden. Das ist bisher jedoch noch nicht geschehen. Gerne werde ich Sie informieren, falls sich hier etwas ergeben sollte. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an mein Büro und teilen Sie Ihre Postanschrift bzw. E-Mail-Adressse mit.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Strothmann