Frage an Lena Strothmann von Peter B. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Frau Strothmann,
die Bundesrepublik ist seit 2002 seitens der EU aufgefordert, das Schornsteinfegermonopol (es verstößt u.a. gegen die Niederlassungsfreiheit) abzuschaffen.
Millionen Eigentümer und Mieter ärgern sich seit Jahren über die Machenschaften der Schornsteinfeger, die für Scheindienstleistungen wie das Kehren sauberer Schornsteine (ein Gasschornstein produziert keinen Ruß) oder das Bemessen bereits vermessener Anlagen, beim Bürger Entgelte erpressen. Jedes Jahr fließen so 2,2 Milliarden Euro in die Taschen der Schornsteinfeger.
Lesen Sie im BISchG, hier § 52 (4) nach. Dort steht - sinngemäß - daß der Betreiber einer nicht beanstandeten Anlage die Kosten hierfür nicht zu übernehmen hat. Trotzdem ignorieren das die Schornsteinfeger und deren Aufsichtsbehörden!
Es ist ein Skandal, daß ein Schornsteinfeger mehr Rechte als die Polizei hat. Grund ist ein aus dem Jahr 1933 bis heute geltendes Schornsteinfegergesetz, das den 16.000 Schornsteinfegern in diesem Land paradiesische Zustände beschert, gänzlich ohne Wettbewerb!
Wie kann es sein, daß das Schornsteinfegergesetz festlegt, Grundrecht aus dem Grundgesetz, hier Artikel 13, einfach außer Kraft zu setzen?
Was tun Sie ganz konkret, um diesem Skandal ein Ende zu bereiten. Für einfachste Tätigkeiten wie das Kehren von Schornsteinen benötigt ein modernes Industrieland kein Monopol aus der Nazizeit! Es ist heute nicht vermittelbar, den Bürgern zwangsweise Scheindienstleistungen durch die Schornsteinfeger aufzubürden, wo an anderen Stellen der Staat an die Eigenverantwortung der Bürger appelliert!
Ebenso wie wir keinen Bezirkselektrikermeister haben brauchen wir keinen Bezirksschornsteinfegermeister!
Bis zum 17.12. ist die Bundesregierung aufgefordert, das Schornsteinfegermonopol aufzuheben, sonst droht ein Vertragsverlertzungsverfahren. Wie man hört, sollen lediglich kosmetische Korrekturen an der heutigen Regelung vorgenommen werden. Wer hat in diesem Land Angst vor den Schornsteinfegern?
Sehr geehrter Herr Busch,
das Schornsteinfegerrecht – die rechtlichen Grundlagen stammen übrigens nicht aus der Nazi-Zeit, sondern reichen bis ins 19.Jahrhundert zurück – wird zu Beginn des nächsten Jahres von der CDU-geführten Bundesregierung grundlegend reformiert.
Durch Ausschreibungen der Kehrbezirke und den Wegfall von verschiedenen Zugangsbedingungen für den Bezirksschornsteinfeger wird das bestehende Monopol aufgebrochen. Ausdrücklich nicht berührt von der Reform wird die Verpflichtung des Bürgers zur Überprüfung durch den Bezirksschornsteinfeger. In Anbetracht von 1,2 Mio. Mängeln an bestehenden, über 200.000 Mängeln an geänderten und fast 190.000 Mängeln an neu errichteten Feuerungsanlagen im Jahr 2005 wäre ein Verzicht auf die Verpflichtung unverantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann