Frage an Lena Strothmann von Hermann J.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Warum stimmen Sie nicht ´gegen das Fracking´ in Deutschland. Ist Ihnen egal, dass die große Mehrheit des Volkes ´gegen das Fracking´ ist? Es ist doch zumindest eine Denkpause notwendig und mehr Überzeugungsarbeit. Oder gilt: vox populi = vox Rindvieh?
Mit freundlichem Gruß!
Hermann Jaeger
Sehr geehrter Herr Jaeger,
bereits seit langem diskutieren wir, wie Fracking effektiv reglementiert werden kann, damit der Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser nachhaltig garantiert wird. Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks haben ein gutes Regelwerk mit strengsten Vorgaben und hohen Umweltstandards festgelegt. Dazu haben wir in den parlamentarischen Verhandlungen an einigen wichtigen Stellen weitere Vorkehrungen zum Schutz des Trinkwassers und der Umwelt vereinbart. Die wichtigsten Regelungen sind:
- Verbot von Fracking-Vorhaben oberhalb von 3.000 m (Ausnahme: wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen ohne wassergefährdende Stoffe),
- Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, Natura 2000-Gebieten,
- Umkehrung der Beweislast für mögliche Bergschäden,
- verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Das Verbot von Fracking-Vorhaben oberhalb von 3.000 m ist de facto ein Verbot für kommerzielles Fracking. Unterhalb von 3.000 m ist die Förderung von Erdgas durch Fracking sehr aufwendig und teuer, zudem befinden sich in Deutschland die wesentlichen Erdgasvorkommen oberhalb von 3.000 m.
Die Regelung, Fracking für wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zu erlauben, begrüße ich ausdrücklich. Als ressourcenarmes Land dürfen wir nicht pauschal und ohne wissenschaftlich belegbare Gründe Technologien verbieten, die unsere Abhängigkeit von Ressourcen aus Drittstaaten reduzieren können. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise ist es wichtig, dass wir von Gaslieferungen aus Russland unabhängiger werden.
Aufgrund der fehlenden Zustimmung der SPD-Fraktion konnten wir das Regelungswerk jedoch nicht mehr vor der Sommerpause verabschieden. Fracking ist also zunächst grundsätzlich weiter erlaubt. Somit besteht auch die akute Gefahr fort, dass Unternehmen ihre Fracking-Anträge vor Gericht einklagen. Das ist kein akzeptabler Zustand. Wir gehen davon aus, dass nach der Sommerpause weiter verhandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann