Frage an Lena Strothmann von Stefan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Strothmann,
es freut mich zu lesen, dass Ihnen Ihre Privatsphäre genau wi mir am Herzen liegt.
S. Zitat aus ihrer Antwort in "abgeordnetenwatch" vom 28.1.2015:
http://www.abgeordnetenwatch.de/lena_strothmann-778-78515--f430557.html#q430557
Sehr geehrter Herr XXXX , ich bezweifle nicht, dass "abgeordnetenwatch" mit
seinem Verhaltenskodex grundsätzlich etwas Positives im Sinn hat. Ich
halte einzelne Passagen dennoch für praxisuntauglich und mit Blick auf die
Privatsphäre auch fraglich.
--Zitat ende
Deshalb interessiert mich Ihre Position zur Vorratsdatenspeicherung und
wie sie diese begründen und zu vertreten gedenken.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lehmann
Sehr geehrter Herr Lehmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich befürworte ich die Vorratsdatenspeicherung, sofern sie an Auflagen gebunden ist und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit praktiziert wird. Natürlich habe ich Verständnis für die datenschutzrechtlichen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung ist aber kein Mittel zur massenhaften Ausspähung von Telefongesprächen und Mail-Verkehr, im Gegenteil. Sie dient ganz konkret der Verfolgung organisierter Kriminalität, schwerer Straftaten und terroristischer Bedrohung. Es geht uns bei dem Gesetz ausschließlich darum, Verbindungsdaten (also Dauer, Zeit, Rufnummer oder IP-Adresse) für einen befristeten Zeitraum zu speichern, nicht aber um das Aufzeichnen von Gesprächsinhalten. Justizminister Maas hat zu der konkreten Ausgestaltung der Speicherfristen und der Datennutzung kürzlich umfangreiche Leitlinien vorgelegt, die Willkür bei der Ausgestaltung des Gesetzes klar den Riegel vorschieben. Telefon- und Internetdaten sollen beispielsweise nicht länger als 10 Wochen gespeichert werden dürfen, nach Ablauf der Frist müssen die Daten gemäß der Leitlinien obligatorisch gelöscht werden. Bei der Datennutzung sind zudem diverse Einschränkungen vorgesehen. So sollen Strafverfolgungsbehörden Daten nur mit richterlicher Prüfung der Verhältnismäßigkeit abrufen können, die betroffenen Personen müssen grundsätzlich im Vorfeld benachrichtigt werden. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile dürfen mit den Daten nicht erstellt werden. Die Speicherung muss außerdem im Inland erfolgen und die Anbieter müssen die Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung durch Dritte durch Verschlüsselungsverfahren schützen. Bislang existieren übrigens für Telekommunikationsunternehmen keinerlei Regelungen, welche Daten von wem, wo, wie lange gespeichert werden dürfen. Ein Gesetz würde hier zu einer einheitlichen Praxis führen und könnte zudem sicherstellen, dass die Daten auf Servern in Deutschland gespeichert werden und nicht, wie derzeit auch üblich, im Ausland.
Mir ist klar, dass die Vorratsdatenspeicherung kein Allheilmittel für die Terrorismusbekämpfung ist. Ich halte sie aber dennoch für einen wichtigen Baustein bei der Verfolgung schwerster Straftaten. Seit Jahren wird sie von Sicherheitsbehörden wie unserer Polizei gefordert, 20 EU-Staaten haben sie bereits und auch von der EU-Kommission wird sie wieder diskutiert, nachdem eine ursprüngliche Richtlinie ja im April 2014 durch den EuGH aufgehoben worden ist. Von einem deutschen Alleingang kann also keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Lena Strothmann