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Lena Strothmann
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Frage von Roland Thomas L. •

Frage an Lena Strothmann von Roland Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Strothmann,

2 Tage vor einer Landtagswahl hat eine Staatsanwaltschaft die Kommunikationsinfrastruktur einer zur Wahl stehenden Partei beschlagnahmt, um einem Rechtshilfegesuch eines EU-Landes zu einem über einen Monat zurückliegenden Vorfalls nachzukommen. Die Partei war nicht selbst Beschuldigte sondern es wurden Kommunikationsmittel der Partei hierfür mißbraucht. Da der Vorfall bereits einen Monat zurücklag und seitdem nichts passiert ist, wären auch in den folgenden 2-3 Tagen keine Änderungen an der Situation zu erwarten gewesen.

Im Durchsuchungsbeschluß des Gerichts wurde auf den gesonderten Schutz der Partei durch Art. 21 GG nicht eingegangen.

Da Sie selbst einer Partei angehören und mit solchem staatlichen Vorgehen befürchten müssen, Ihren Schutz zu verlieren, halten Sie ein solches Vorgehen noch mit dem Rechtsstaat vereinbar oder versucht die Staatsgewalt hier, Opposition zu verhindern oder einzuschüchtern?

Wäre ein ähnliches Vorgehen in einem nordafrikanischem Land oder in Asien durchgeführt worden, wäre die Reaktion aller deutschen Parteien klar: "Regierung läßt Oppositionspartei drangsalieren" - warum reagieren Sie und Ihre Partei nicht ähnlich hier in Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

Roland T. Lichti

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Antwort ausstehend von Lena Strothmann
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