Frage an Lena Strothmann von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Strothmann!
Mich würde einmal interessieren, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich durchschnittlich pro Jahr an Sie als gewählte Abgeordnete mit Anfragen, Bitten und Kommentaren wenden, wieviele Mitarbeiter(innen) Sie in Ihrem Wahlkreis und in Berlin beschäftigen und wieviele Antworten denn tatsächlich an den von Ihnen eingeschränkten Personenkreis mündlich oder schriftlich hinausgehen.
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie nur auf ernsthafte (und höflich formulierte) Briefe reagieren, frage mich und Sie allerdings, warum Sie offenbar nur auf Fragen aus Ihrem Wahlkreis eingehen. Das Grundgesetz legt eindeutig fest, dass alle öffentlichen Amtsträger in ihrer Gesamtheit dem Staatswohl verpflichtet sind - und das macht nicht an den Grenzen eines Wahlkreises Halt. Außerdem steht es natürlich im freien Ermessen jedes Bürgers, sich in komplexeren Sachfragen an die Abgeordneten zu wenden, bei denen z.B. aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Ausschüssen eine besonders hohe Kompetenz zu vermuten ist. Bitte erklären Sie mir doch einmal, wie Sie zu Ihrer ganz anderen Interpretation der Aufgaben und des Status einer Bundestagsabgeordneten kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Koch