Frage an Lena Strothmann von Markus S. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Strothmann,
als Bürger ihres Wahlkreises möchte ich sie fragen wie sie dazu stehen, das von der Bundesregierung auch nur erwogen wird einem anderen Land (oder Ländern) verdachtsunabhängigen und von keiner Instanz der deutschen Justiz geprüften Zugang zu den Kontodaten (inkl. Bewegungen) der gesamten deutschen Bevölkerung zu gewähren sofern es sich um Bewegungen handelt die über das SWIFT-System abgewickelt wurden? Wie ist dies mit dem Grundgesetz und den Bürgerrechten vereinbar und wieso wird ein solches Ansinnen nicht direkt abgelehnt? Bekommt Deutschland im Gegenzug uneingeschränkten Zugriff auf die Kontendaten aller US-Bürger?
Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Schüttler,
viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich an mich. Da ich nicht auf Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet antworten kann, muss ich mich auf Anliegen aus meinem Wahlkreis beschränken. Sofern die Anfragen ernstgemeint und sachlich sind, äußere ich mich dazu gerne auf dem direkten, persönlichen und nicht-öffentlichem Weg. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage z.B. per Mail an mein Bundestagsbüro zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann