Wozu werden Sie sich freiwillig selbst verpflichten, um den Lobbyeinfluss transparent zu machen
Sehr geehrte Frau Gumnior,
die Gesetze sollten ja von den Abgeordneten gemacht werden, die von der Regierung auszuführen wären. Wären Sie also selbst bereit, Treffen jeglicher Art, ob nun mit Privatpersonen oder NGO, die durchaus auch Firmeninteressen vertreten können, zu dokumentieren? Denn meines Erachtens kann ja nur so Transparenz geschaffen werden. Nur auf die Regierungsvertreter abzustellen, ist mir zu wenig.
Sehr geehrte Frau Geffken,
der beschlossene Gesetzesentwurf von SPD und Union sieht die Erfassung einzelner Kontakte nicht vor, weder für die Regierung noch für einzelne Abgeordnete.
Ich befürworte die Dokumentierung und Offenlegung von Treffen mit Interessenvertreter*innen. Meines Erachtens braucht es aber eine gesetzliche Regelung und keine freiwillige Selbstverpflichtung. Dafür braucht es wiederum entsprechende politische Mehrheiten. Denkbar wäre eine Transparenzpflicht, wie sie auch in der EU gilt. Wie das aussehen kann, sehen Sie z.B. bei https://sven-giegold.de/lobbytransparenz/
Wir müssen aber beachten, dass gerade für kleine Organisationen die bürokratischen Hürden für Gespräche im Bundestag oder der Bundesregierung nicht zu hoch werden. Sonst verschärft sich die Schieflage in der Interessenvertretung zwischen finanzielle Leistungsstarken Lobbyverbänden und kleinen NGOs weiterhin.
Entscheidend ist aber insbesondere, dass für alle Menschen transparent ist, wer auf welche Weise Einfluss auf Gesetze genommen hat. Das geht nur, wenn wir den sog. Legislativen Fußabdruck dokumentieren. Dort können alle Menschen einsehen, wer an Gesetzgebungsverfahren beteiligt gewesen ist. Die Gesetzesentwürfe entstehen häufig in Form von Referentenentwürfen in den Ministerien.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Viele Grüße
Lena Gumnior