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Frage von Joachim P. •

Frage an Leif Schrader von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?

Danke! für die Antwort!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Petrick,

gerade weil wir einen sozialen Staat wollen, müssen wir dafür sorgen, dass wir ihn uns auch leisten können. Dies kann nach Meinung der FDP am besten durch konsequenten Abbau von Bürokratie und Effizienzverlusten in der Sozialverwaltung geschehen, damit das Geld auch da ankommt, wo es hingehört: bei den Betroffenen. Die FDP schlägt hierzu das Bürgergeldsystem vor:

Derzeit existieren 138 verschiedene Sozialleistungen, die von 45 unterschiedlichen staatlichen Stellen verwaltet werden. Diese wiederum gliedern sich in eine im Ergebnis unüberschaubare Anzahl an behördlichen Einrichtungen auf allen stattlichen Ebenen. Allein für die Abwicklung des Kindergeldes sind 16.180 Familienkassen zuständig. Die Unterstützungsbedürftigkeit wird nicht einheitlich von einer Stelle geprüft, sondern mehrfach wie beispielsweise durch Sozialämter, Wohngeldstellen, Arbeitsagenturen, Ämter für Ausbildungsförderung und viele andere mehr. Es entstehen hohe Kosten, Steuergelder werden verschwendet. Ziel des Bürgergelds ist es, möglichst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem Universaltransfer zusammenzufassen. Dazu gehören neben dem Arbeitslosengeld II, welches im Bürgergeld aufgeht, sowohl die Grundsicherung, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), das gesamte Wohngeldsystem und das BAföG, als auch die mit dem liberalen Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen. Die Bündelung von steuerfinanzierten Sozialleitungen ist der Einstieg in ein Steuer-Transfer-System aus einem Guss.

Eingriffe in die Vertragsfreiheit z. B. von Banken werden nicht weiterhelfen, sind wirtschaftlich nicht tragbar und wären so auch kaum zulässig. Die kluge Bank ist gut beraten, einer Umschuldung eines ALG II - Empfängers mit hohem negativen Dispo zuzustimmen; das Privatinsolvenzverfahren, das maßgeblich von FDP-Politikern gestaltet wurde, ermöglicht nämlich jedem überschuldeten Menschen, nach sechs Jahren schuldenfrei zu werden. Grund genug für die Gläubiger, Wege aus der Schuldenfalle zu öffnen - und zwar im Einzelfall.

Freundliche Grüße,
Ihr Leif Schrader