Frage an Leif Schrader von Dirk R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Schrader,
in der Diskussion über die Legalisierung von Cannabis habe ich den Eindruck gewonnen, dass ein Verbot von Cannabis die Zahl der Konsumenten nicht wirkungsvoll reduzieren kann. Mit dem Verbot des legalen Anbaus/Handels hat sich der Markt aber in die Kriminalität verschoben. Bei genauer Betrachtung dieser Situation frage ich mich ernsthaft, wieso der Gesetzgeber diesen Schwarzmarkt beispielsweise einem kontrollierten Fachhandel für Canabis vorzieht.
Wie bewerten Sie das in Deutschland seit Anfang der siebziger Jahre praktizierte Verbot von Cannabis, und wie beurteilen sie die Entwicklung der staatlichen Maßnahmen, des Schwarzmarkts sowie der Zahl der Konsumenten und Strafverfolgungen in dieser Zeit?
Welche Schlüsse ziehen Sie aus dieser Einschätzung für die zukünftige Politik in Bezug auf Cannabis?
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Röllinghoff
Sehr geehrter Herr Röllinghoff,
wir wissen nicht, welche Konsumentenzahlen wir ohne ein Cannabisverbot hätten. Insofern wäre es spekulativ, wenn ich Ihnen meine persönlichen Vermutungen zum besten gäbe. Der Gesetzgeber hält Cannabis für so gefährlich, dass er ein strafbewehrtes Verbot für nötig erachtet. Damit wird natürlich zwangsläufig alles illegal, was verboten ist. Der Gesetzgeber zieht also offenbar den eventuell kleinteiligen Schwarzmarkt dem kontrollierten Fachhandel vor, weil er das gesellschaftliche Gefährdungspotential einer Freigabe für zu hoch erachtet. Das als neutrale Erklärung.
Sowohl die Hamburger FDP als auch unsere Jugendorganisation, die Julis, haben sich für die Entkriminalisierung der sog. weichen Drogen entschieden. Der Bundesverband der FDP möchte derzeit noch an der Strafbewehrung festhalten, hat aber ebenfalls Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Strafrechts zur Suchtbekämpfung. Ich meine, dass eine Freigabe bzw. Entkriminalisierung nur nach nochmaliger sorgfältiger Analyse der Gefahrenpotenziale und bundesweit erwogen weden kann und auf jeden Fall in einem Gesamtkonzept zur Suchtbekämpfung eingebettet sein muss.
Freundliche Grüße,
Ihr
Leif Schrader