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Leif Schrader
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Frage von Christian G. •

Frage an Leif Schrader von Christian G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schrader,

das Überthema der Bundestagswahl ist die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Neben Wirtschafts- und Steuerpolitik, den Themen Bildung und Gesundheit ist ein zentraler Punkt die Familienpolitik.

Bisher wird durch das Ehegattensplitting der Trauschein staatlich subventioniert – egal ob Kinder vorhanden sind oder nicht – und eine eher unpartnerschaftliche Arbeitsteilung gefördert: einer verdient viel (zumeist der Mann) und der andere wenig bis gar nicht (zumeist die Frau). Wäre es nicht sinnvoller für die Familienförderung ein Realsplitting einzuführen, wonach alle Leistungen einer Familie für Unterhalt, Ausbildung und Betreuung von der Steuer abgesetzt werden können!? Und zwar egal ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht – denn Familie ist da, wo Kinder sind. Neben einer konkreten Entlastung von Familien, kann so auch ein Baustein zur Zukunftssicherheit für Deutschlands entstehen.

Und nun zu meiner Frage: Was halten Sie und ihre Partei von diesen Überlegungen? Wenn sie zustimmen, wie sähe die konkrete Umsetzung aus? Wenn Sie diese Idee ablehnen, was für Alternativen bieten sie an?

Haben Sie vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin gespannt!
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Christian Geißler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Geißler,

für Ihre Vorstellungen haben wir genau das richtige Steuermodell: den Stufentarif.

Die FDP hält an der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit fest und will einen Einkommensteuertarif mit den drei Stufen 15 %, 25 % und 35 % durchsetzen. Dieser Tarif führt zu einer gerechten und damit akzeptablen Belastung. Sprünge in der Belastungswirkung gibt es nicht, weil der nächst höhere Steuersatz nur auf die jeweiligen die Grenzen von 15.000 € bzw. 40.000 € übersteigenden Beträge des zu versteuernden Einkommens berechnet wird. Zur Freistellung des Existenzminimums soll künftig für jeden Bürger, also auch für jedes Kind, ein einheitlicher Grundfreibetrag von 7.500 € gelten. Der besonderen Belastung von Familien wird durch diese Verdoppelung des Freibetrags für Kinder Rechnung getragen. Das Kindergeld wird entsprechend erhöht. Damit ist das Einkommen einer Familie mit zwei Kindern bis rd. 30.000 EUR steuerfrei, für den 30.001. Euro wären 15 Cent Steuern zu zahlen.

Nach unserem Modell sind Komplizierte Absetzungen von der Steuererklärung dann auch nicht mehr erforderlich.

Wir haben auf unserem Bundesparteitag einstimmig beschlossen, ohne eine solche deutliche Nettoentlastung für Familien keine Koalition einzugehen.

Beste Grüße,
Ihr
Leif Schrader