Portrait von Laurenz Meyer
Antwort von Laurenz Meyer
CDU
• 16.06.2009

(...) Grundsätzlich sehen unsere Gesetze nur in ganz bestimmten und speziell geregelten Fällen vor, dass ein Dokument mit der eigenhändigen Unterschrift zu versehen ist. Dies ist etwa bei Urkunden oder unter noch stärkeren Formerfordernissen beim Testament der Fall und dient der eindeutigen Identifizierung des Urhebers und dessen Schutzinteresse. (...)

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