Frage an Laurenz Meyer von Siegfried J. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Meyer,
wie ist es zu verstehen, dass die Kapitalwirtschaft durch die Allgemeinheit gerettet wird und es auf der anderen Seite noch Vergnügungssteuern gibt, die hier in Hamm einen Umsatzsteuerlichen Charakter haben?
Konkret werden von den Einnahmen die 19% gültigen Mehrwertsteuern abgezogen (obwohl wir uns da gar nicht sicher sind, ob das Mehrwertsteuergesetz nicht gegen ein Zitiergebot verstösst, doch das ermittelt gerade eine steuerrelevante Anwaltskanzlei in Düsseldorf für meinen Grosskunden und ist auch nicht Bestandteil dieser Frage) und dann werden sogar noch einmal 10% Vergnügungssteuern in Abgang gebracht. Hier hat diese fossile Steuer einen Umsatzcharakter! Ich frage zudem auch noch, wie das im Ausland der EU gehandhabt wird?
Ich wage zu schreiben, dass diese Bagatellsteuern auch ungerecht sind, da sie nur auf Vergnügungseinrichtungen wie Tanzen, Spielen, Kino erhoben werden. Siehe Satzung der Stadt Hamm, ist aber auch nicht relevant, da die Stadt Hamm unter 02381-170 persönlich an das Stádtsteueramt weiterverbindet. Bei der Vergn. St. liegt eine Ungleichbehandlung zu anderen Gewerbetreibenden vor, da z. B. ein Schlosser keine zusätzlich Abgabe auf Eisenartikel hat, außer der Umsatzsteuer.
Wird sich die CDU für eine Abschaffung der Bagatellsteuern einsetzen?
MfG S. Jürgens