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Laurenz Meyer
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Frage von Jörg S. •

Frage an Laurenz Meyer von Jörg S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Meyer,

ich habe gestern in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner" vernommen, daß Sie in Abrede gestellt hatten, daß es die CDU gewesen ist, die durchgesetzt hat, daß in der Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum Vergaberecht zur Vergabe öffentlicher Aufträger aller Art eine "Kann"-bestimmung statt einer "Soll"-bestimmung eingeflossen ist.

Zitat aus der heute veröffentlichten Rubrik "Nachgehakt:" von Frau Illner:

"Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Tatsächlich sieht der Gesetzesentwurf damit keine verbindliche Vorschrift für die Einhaltung entsprechender Standards vor, sondern empfiehlt diese nur. "

Was mich nun brennend interessiert::
Wussten Sie es tatsächlich nicht, dass Sie falsch lagen, oder wollten Sie das einfach nur nicht zugeben? Insofern hatte der Herr Sven Giegold von attac doch Recht, oder?

Mit freundlichen Grüßen
J.Stöckel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stöckel

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.

Bereits der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah eine Kann- und keine Sollbestimmung vor. Er ist im Kabinett mit Zustimmung aller beteiligten Bundesministerien, also auch denen der SPD, beschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fraktionen des Bundestages mit dem Thema noch gar nicht befasst. In der anschließenden Beratung im Parlament ist es bei der Kann-Bestimmung geblieben. Es gab also nichts „durchzusetzen“. Der Wortlaut des Gesetzesentwurf wurde in diesem Punkt schlicht beibehalten. Meine Aussage war deshalb richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Laurenz Meyer