Frage an Laurenz Meyer von Hans M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Meyer,
Sie haben bei Anne Will gesagt, dass ein ALG II-Bezieher mit einem Minijob 400€ abzugsfrei dazu verdienen darf. Bitte kommen Sie nach Leipzig, damit wir zusammen zur Arge gehen und die Abzüge vom ALG II, für den Minijob der letzten Jahre, zurück fordern können.
Bitte benennen Sie mir die Quelle lt. Anne Will für jeden zweiten übernommenen Leihar beiter. Ich zweifele diese Zahl an: Warum soll ein Arbeitgeber der Autoindustrie einen Leiharbeiter für 15€ übernehmen, wenn er dann als Tariflohnarbeiter 32€ pro anwesende Std kostet??? Diese Wohltäter gibt es nicht! Im Gegenteil die Leiharbeiter werden wegen dieser niedrigen Kosten von 15€ (7€/Std für den Leiharbeiter), der flexibelen Arbeitszeit, keine Lohnfortzahlung und leichter Kündigung eingestellt!!!
Laut Internet ist Ihr Politikmotto: Wir müssen so handeln, dass uns die Menschen verstehen.Beantworten Sie mir bitte meine Fragen zum Verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Maier
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.
Für SGB II Leistungsempfänger besteht die Möglichkeit des Hinzuverdienstes. So sind bei 400,- Euro Hinzuverdienst 100,- Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 300,- sind lediglich 20% anrechnungsfrei.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt zur Neuregelung eines Kombilohns bzw. Mindestlohns unter Leitung des damaligen Arbeitsministers Müntefering war es das erklärte Ziel der Union, höhere Anrechnungsbeträge durchzusetzen. Dies ist leider am Koalitionspartner gescheitert. Die Union hat die feste Absicht, dies in der kommenden Legislaturperiode im Interesse aller Betroffenen umzusetzen.
Nun zur Frage der Zeitarbeiter: Nachweislich gilt die Zeitarbeitsbranche als Frühindikator der wirtschaftlichen Konjunktur. Sowohl in der Zeit des Aufschwungs wie auch in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Unbestritten und wissenschaftlich belegt gilt die Branche als Jobmotor Nr. 1. Zwischen 2003 und 2007 hat sich der Anteil hier mehr als verdoppelt. Vor allem für Arbeitslose, Berufseinsteiger und –rückkehrer bietet diese Branche gute Chancen. Im Übrigen gelten auch für die Zeitarbeitsbranche Tarifverträge und es handelt sich bei den Verträgen um reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für die die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen umfassend gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Laurenz Meyer