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Frage von Joern O. •

Frage an Laurenz Meyer von Joern O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr MdB Laurenz Meyer!

"Bundesregierung beschließt Rentengarantie

In Deutschland sollen die Renten niemals sinken dürfen - selbst wenn die Löhne schrumpfen: Eine solche Garantieklausel hat die Bundesregierung jetzt beschlossen." So schreibt SPIEGEL online heute.

Seit 1954 wurden Renten bisher noch nie gekürzt, auch wenn die Rentenkonstruktion dieses aufgrund des Lohnniveaus erfordert hätte. Leider läßt sich Gleiches bei den Pensionen der Beamten nicht feststellen, denn sowohl die Pensionsansprüche wurden und werden weiterhin spürbar gesenkt, als auch (durch SPD-Regierungen) die Altersbezüge der Pensionäre deutlich (nominal UND real!) gekürzt. Von anderen tiefen Einschnitten in die Versorgung der Beamten und Pensionäre soll hier erst gar nicht die Rede sein.

Ich frage Sie:
Beabsichtigen die Bundesregierung, bzw. der Gesetzgeber (also auch Sie als
MdB) wirkungsgleich eine entsprechende Schutzklausel gegen Pensionskürzungen zu beschließen? Wenn ja, noch vor der Bundestagswahl?

Falls das nicht beabsichtigt ist, bitte ich Sie um eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung, die auch die Aspekte von Gleichbehandlung und Gerechtigkeit hinreichend berücksichtigt!

Mit freundlichen Grüssen
Jörn Oppermann
(Polizeibeamter)

P.S.: Auch Beamte und Pensionäre sind Wähler!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oppermann

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um Alterssicherungssysteme, die historisch gewachsen sind und in ihren Anspruchsvoraussetzungen und ihrer Ausgestaltung deutliche Unterschiede aufweisen.

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich zum 1. Juli der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst. Hierbei ist u.a. die Veränderung der Bruttolöhne im vorausgegangenen Kalenderjahr von Bedeutung. Mit der vom Deutschen Bundestag am 19. Juni 2009 beschlossenen Rentenschutzklausel soll sichergestellt werden, dass es auch im Falle einer negativen Lohnentwicklung nicht zu einer Verringerung des aktuellen Rentenwertes und damit auch nicht zu einer Rentenminderung kommen kann.

In der Beamtenversorgung gilt der Grundsatz, dass sich die Versorgungsbezüge jeweils nach denn allgemeinen Veränderungen der Dienstbezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten errechnen sollen. Die jeweiligen Anpassungen erfolgen durch Gesetz und somit durch eine entsprechende Entscheidung des Gesetzgebers. Einen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Automatismus gibt es nicht, so dass es auch keiner entsprechenden Schutzklausel gegen Pensionskürzungen bedarf.

Soweit die Reformmaßnahmen in der Beamtenversorgung in den letzten Jahren zu Veränderungen des Versorgungsniveaus geführt haben, sind hiermit Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich in der Beamtenversorgung nachvollzogen worden. Eine Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten liegt nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer