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Laurenz Meyer
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Frage von werner z. •

Frage an Laurenz Meyer von werner z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Meyer, wenn ich Ihnen noch während Ihrer Zeit als Abgeordneter 2 Fragen stellen darf`?

1- Was hat die CDU gegen direkte Demokratie? Etwas umformuliert: Warum verhindert die CDU die Demokratie (scheitert an der Haltung der CDU - Aussage Wiefelspütz in diesem Angebot)

2- Ich möchte Sie bitten zu dem Gegebenheiten, die die Nichtigkeit der AO betreffen, Stellung zu nehmen.

Da Sie Herr Meyer nach wie vor von einer Gültigkeit des GG ausgehen, Ihr Handeln auch diesbezüglich ausrichten, möchte ich Sie bitten, mir aus Rechtsicherheitgründen meiner Person meine Frage zu beantworten, da ich mich auf ein Gespräch mit dem Leiter des FA Hamms vorbereiten möchte
.
Ein Verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 19 /2 GG) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes.

Bis heute haben weder bundesdeutsche Gesetzgeber, noch die deutsche Finanzverwaltung, noch die deutsche Finanzrechtsprechung hier gehandelt, obwohl es die „hauseigenen Kommentatoren des Umsatzsteuergesetzes“ längst in ihren Kommentaren verbreitet haben. Sie warnen ausdrücklich vor der Anwendung, schreiben es sei verfassungswidrig, aber der Zustand bleibt.

Wie ist das überhaupt möglich, daß das Finanzamt sich über geltendes Recht erhebt? Auch ist es untragbar, daß sich das FA mit Rückzahlungen Zeit nimmt und Forderung schnell in harter Form durchpeitscht.

Mit freundlichen Grüßen, der Wähler ohne Entscheidung, Werner Zumbrock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zumbrock,

vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.

1. Die Bundesrepublik Deutschland feiert in diesem Jahr das 60 jährige Bestehen des Grundgesetzes. Aus den Erfahrungen früherer Zeit hat sich die Bundergierung damals sehr bewusst für eine parlamentarische Demokratie entschieden als einem Verfahren, das sich über nunmehr sechs Jahrzehnte bewährt hat.

In verschiedenen Bundesländern gibt es bereits Elemente direkter Demokratie und auch ich persönlich halte etwa Volksinitiativen im Sinne eines Vorschlagsrechts durch das Volk für unterstützenswürdig. Dies habe ich auch früher bereits so vertreten. Eine direkt Beteiligung des Volkes wie etwa das Volksbegehren oder den Volksentscheid auf Bundesebene lehne ich ab. Zum einen lassen sich solche Elemente mit unserer föderalen Struktur in keiner Weise vereinen. Zum anderen sehe ich die Gefahr von Fallballentscheidungen; zudem die Themen oft so komplex und detailwichtig sind, dass eine ausführliche Auseinandersetzung geboten und notwendig ist und eine Ja/Nein Entscheidung der Wichtigkeit der Themen in vielen Fällen nicht gerecht werden kann.

2. Ich bitte Sie, sich hierzu direkt an die Fachspezialisten aus dem Finanzbereich zu wenden, da es sich hier offensichtlich um ein steuerrechtliches Detailproblem handelt.

Mit freundlichen Grüßen