Frage an Laurenz Meyer von Michael E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Meyer,
in der Talksendung "Anne Will" vom 01.02.09 haben Sie auf Nachfrage eines Mittalkers behauptet, Hartz IV-Empfänger könnten einen sogenannten Minijobs ( 400 € ) ohne Abzüge annehmen. Allerdings verwunderte der fehlende Widerspruch der illustren Runde von mehr oder weniger Fachleuten. Da diese Minijobs vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden und die 400 € damit keinen Abzügen unterliegen, kann sich Ihre Aussage hinsichtlich der Abzüge nur auf die Hartz IV - Bezüge beziehen. Tatsächlich wird das Minieinkommen aber mit Ausnahme eines kleinen Freibetrages, den man auch als den Werbungskosten eines "normalen" Arbeitnehmers vergleichbar bezeichnen könnte, gegengerechnet. Somit entsteht sehr wohl eine Anrechnung auf die Tranferleistung ALG II, die regelmäßig über 50% des Minijobeinkommens liegt. Deshalb meine Fragen:
war Ihre Aussage schlichtweg falsch oder hat auch hier die Exekutive wieder mal den ursprünglichen Gesetzesgedanken eigenständig und restriktiv interpretiert oder
greift hier wieder mal der förderalistische Flickenteppich und jedes Bundesland rechnet nach eigenen Maßstäben?
Im konkreten Fall antwortete die Sachbearbeiterin der zuständigen ARGE ( einer bayerischen Großstadt ) auf die entsprechende Nachfrage zu Anrechnungen, das mache der Computer und nicht sie.
Mit freundlichem Gruß
Michael Emopi
Sehr geehrter Herr Emopi,
vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.
Für SGB II Leistungsempfänger besteht die Möglichkeit des Hinzuverdienstes. So sind bei 400,- Euro Hinzuverdienst 100,- Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 300,- sind lediglich 20% anrechnungsfrei.
Folge ist, dass wir inzwischen mehrere Hunderttausend ALG II Empfänger mit Minijobs zwischen 100,- und 200,- Euro im Monat haben. Bei dieser Lösung entstehen dann keine Abzüge. Die BA nennt diese Lösung intern „Deckmantelverträge“, weil in dieser Kombination Schwarzarbeit kaum noch kontrollierbar ist.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt zur Neuregelung eines Kombilohns bzw. Mindestlohns unter Leitung des damaligen Arbeitsministers Müntefering war es das erklärte Ziel der Union, höhere Anrechnungsbeträge durchzusetzen. Dies ist leider am Koalitionspartner gescheitert. Die Union hat die feste Absicht, dies in der kommenden Legislaturperiode im Interesse aller Betroffenen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Laurenz Meyer