Frage an Laurenz Meyer von Frank F. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Meyer,
ich bin Bezieher von Hartz IV und hatte einen Minijob. In der Sendung Anne Will vom 01.02.2009 sagten Sie, daß Hartz IV Empfänger einen Minijob ausüben können und haben dabei keine Abzüge vom Hartz IV Bezug. Warum bekommt dann ein Hartz IV Empfänger bei einen Minijob nur 160€ statt 400€ im Monat. Können Sie mir das bitte erklären?
Mit freundlichen Grüßen
F. Festerling
Sehr geehrter Herr Festerling,
vielen Dank für Ihre Email, mit der Sie sich über abgeordnetenwatch an mich wenden.
Für SGB II Leistungsempfänger besteht die Möglichkeit des Hinzuverdienstes. So sind bei 400,- Euro Hinzuverdienst 100,- Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 300,- sind lediglich 20% anrechnungsfrei.
Folge ist, dass wir inzwischen mehrere Hunderttausend ALG II Empfänger mit Minijobs zwischen 100,- und 200,- Euro im Monat haben. Bei dieser Lösung entstehen dann keine Abzüge. Die BA nennt diese Lösung intern „Deckmantelverträge“, weil in dieser Kombination Schwarzarbeit kaum noch kontrollierbar ist.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt zur Neuregelung eines Kombilohns bzw. Mindestlohns unter Leitung des damaligen Arbeitsministers Müntefering war es das erklärte Ziel der Union, höhere Anrechnungsbeträge durchzusetzen. Dies ist leider am Koalitionspartner gescheitert. Die Union hat die feste Absicht, dies in der kommenden Legislaturperiode im Interesse aller Betroffenen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Laurenz Meyer