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Frage von Wilfried M. •

Frage an Laurenz Meyer von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Meyer,

das Bayer. Landesjugendamt (in der Broschüre "Trennung und Scheidung", 2. Aufl. 2004) und Spitzenbeamte in Sozialminsiterium sowie Justizministerium propagieren unverdrossen die Mißachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes von Eltern bzw. Familien in der Krise (bzw. in Sorgerechtsverfahren) dadurch, daß sie eindeutig zur Mißachtung der §§ 624 (4) ZPO bzw. 170 GVG auffordern: Familienrichter sollen an das Gericht gelangende (z. B. Gerüchte enthaltende) Anwaltsschreiben und auch psychologische (z.B. Gerüchte, Ideologien und Irrtümer enthaltende) Sachverständigengutachten "umgehend" in Kopie an das zuständige Jugendamt weiterleiten. Diese vor allem bestimmten z.B. Münchner oder Berliner Psychokonzernen (und Familienanwälten) objektiv finanziell nützlichen, für die Eltern eindeutig regeläßig schädlichen Empfehlungen werden m.W. in der BRD sogar hier und da umgesetzt, was der Leiter des BLJA ja auch ausdrücklich wünscht. Er ist derzeit Sprecher einer Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, hat also nicht nur in Bayern großen Einfluß. Auch die Augsburger Anwältin Dr. Groß hat bei der Erarbeitung der Empfehlungen - glaubt man Dr. Sauter - mitgewirkt, desweiteren maßgeblich Herr Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber, im ganzen Land warum auch immer einflußreicher Berater und Betreiber der m.E. ominösen, international agierenden Psychologen- Firma "GWG".

Nun meine Frage:
Werden die derzeit noch eindeutig rechtswidrigen, die grundsätzliche Intimität der Familienangelegenheiten grob mißachtenden Empfehlungen aus Bayern bald gesetzeskonform gemacht dadurch, daß eine Mehrheit im Bundestag die Jugendämter in Sorgerechtsverfahren bereits primär zu "Verfahrensbeteiligten" und damit gewissermaßen die Eltern zu "Kindern" ohne Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht?

Würden Sie sich gegebenenfalls persönlich dafür einsetzen, daß es dazu nicht kommt?

Mit freundlichen Grüßen

W. Meißner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

Sie beziehen sich in Ihren Fragen gezielt auf Bayern. Ich bitte um Verständnis, dass ich hierzu keine Auskunft geben kann und bitte Sie, sich direkt an die bayerischen Kandidaten zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer MdB

Ergänzung vom 31.08.05:

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass Sie sich bereits an zahlreiche Behörden in Bayern gewandt haben. Von diesen Behörden wurden Sie bereits nach eingehender Prüfung umfassend unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Maria Eichhorn, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(CDU/CSU (die Red.))