Portrait von Laurenz Meyer
Laurenz Meyer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Laurenz Meyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Matthias S. •

Frage an Laurenz Meyer von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Meyer.,

Sie haben dem BKA-Gesetz im Bundestag zugestimmt.

Ich habe zwei Fragen zum Thema Online-Durchsuchung von Computern.

Frage 1
Online-Durchsuchung von Computern Abgeordneter mittels Spähprogrammen sind durch den Art. 47 GG mit einem besonderem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Abgeordneten zurecht begründet ausgeschlossen (Zeugnisverweigerungsrecht).
Wenn ich die öffentlich zugängigen Quellen richtig verstanden habe, ist das Onlinedurchsuchen von Computern bei z.B. Journalisten oder Ärzten erlaubt, weil im GG das Vertrauensverhältnis von Journalisten zu Bürgern oder Ärzten zu Patienten nicht ausdrücklich wie bei Abgeordneten geschützt ist.
Geistliche/Seelsorger/Pfarrer dürfen nach den Planungen der Regierungen ebenfalls wie Abgeordnet nicht online-durchsucht werden.
Können Sie mir bitte begründen, warum besonders Geistliche/Seelsorger/Pfarrer, denen auch meines Erachtens zurecht ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht (Onlinedurchsuchungen also ausgeschlossen sind), es auch bekommt, obwohl sie im GG diesbezüglich nicht ausdrücklich wie Abgeordnete erwähnt wurden?

Frage 2
Wie begründet die CDU - respektive Sie - die differenzierende Tatsache, dass Geistliche/Seelsorger/Pfarrer nicht onlinedurchsucht werden dürfen, Journalisten oder Ärzte aber ja?
Oder andersherum gefragt: warum wird im Zusammenhang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht dem Gut der Geistlichen/Seelsorger/Pfarrer ein höherer Stellenwert eingeräumt als Journalisten oder Ärzten?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schreiber

Portrait von Laurenz Meyer
Antwort ausstehend von Laurenz Meyer
CDU