Frage an Laurenz Meyer von Andreas M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Meyer,
im Zusammenhang mit der sog. Pendlerpauschale werden Sie am 24.03.2008 in der Süddeutschen Zeitung mit der Empfehlung zitiert, zunächst einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale abzuwarten. Würden Sie bitte bestätigen, ob bzw. inwieweit dies Ihrer tatsächlichen Position zu diesem Zeitpunkt entspricht?
Bitte nennen Sie uns auch Ihre grundsätzliche Position, ob und in wie weit Aufwendungen, die mit der Erwerbsarbeit in notwendigem, direktem und untrennbarem Zusammenhang stehen, und die ohne diese Erwerbsarbeit nicht aufgebracht werden müßten, eventuell bei der Einkommenssteuer als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch um Ihre Ansicht, ob Fahrtkosten zwischen Wohn und Arbeitsort, insbesondere wenn sie durch Belege nachgewiesen werden, erst dann berücksichtigungsfähig sind, wenn die Entfernung einen willkürlichen Schwellwert von beispielsweise 20 km überschreitet.
Bitte nennen Sie uns in diesem Zusammenhang auch Ihre Auffasung, ob Einkommenssteuer tatsächlich erst ab dem dreizehnten Monat eines Jahres zu entrichten ist, oder doch über das gesamte Jahreseinkommen.
Fernerhin bitte ich Sie um Ihre Stellungnahme, ob es einem langjährigen Abgeordneten, eventuell nach Abschluss einer Fortbildung, grundsätzlich zumutbar ist, die Verfassungsmäßigkeit einer Parlamentsentscheidung an der er selbst mitgewirkt hat, in besonders eindeutigen Fällen selbst einzuschätzen.
Würden Sie mir beipflichten, dass die Bereitstellung eines trockenen und warmen Sitzplatzes im Abgeordnetenhaus, zumindestens anteilig während der Sitzungszeit, als geldwerter Vorteil betrachtet und somit im Grundsatz gegen die Abgeordneten-Bezüge verrechnet werden müßte?