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Laurenz Meyer
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Frage von ursula s. •

Frage an Laurenz Meyer von ursula s. bezüglich Recht

Die Drs. Wolfgang Schäuble und Franz Jung wollen allen Ernstes den totalen Überwachungsstaat positionieren. Dazu soll auch das GG abgeändert werden. Wissen die denn gar nicht, dass Grundgesetzänderungen nach wie vor von den Westalliierten genehmigt werden müssen oder wurde Ihnen da schon im Vorfeld der weiteren Bühnenstücke Verhandlungsbereitschaft signalisiert? Die beide wollen tatsächlich unschuldige Menschen opfern, weil sich dubiose Gestalten an Bord eines Flugzeugs schmuggeln könnten, die am Gate so einfach durchflutschen? Ich möchte denen da nicht zu nahe kommen: Für mich sind sie nicht weiter tragbar. Und überhaupt: Deutschland ist ein dichtes Gebiet, da stürzen dann die Teile unkontrolliert ab, ggf. auf den langen Eugen oder sonst wohin. Und sollten Verwandte ihrerseits mit an Bord sein und ein paar andere Ballermann 6 Passagiere kleben sich im Rausch der Stimmung falsche Bärte an, so wie bei LIFE OF BRAIN, dann haben wir den Ausnahmezustand erreicht. Werden Sie den Knopf drücken? Bitte wie können Sie veranlassen Herr Meyer, dass die Herren Schäuble und Jung abtreten sollen, aber ganz schnell. Am besten wäre doch ein Flug mit einem One Way Ticket nach Alaska, da wird demnächst nach Öl gebohrt, ich empfehle die Never Come Back Airlines. Herr Meyer, ich will wissen, wie man diese Menschen demokratisch los werden kann, gemäß den Bestimmungen des GGs?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidtmann,

vielen Dank für Ihre Mail vom 20. September 2007, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Ich bemerke hierzu folgendes:

Die Bundesregierung hat der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat in dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Regelungen vorgesehen, mit denen dies geschieht. Nachdem der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben und die Bundesregierung ihre Gegenäußerung im Kabinett beschlossen hat, wird sich der Deutsche Bundestag nunmehr mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Laurenz Meyer