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Laurenz Meyer
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Frage von Alexander H. •

Frage an Laurenz Meyer von Alexander H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Meyer,

meine Frage richtet sich an das Thema "Rente mit 67"

Warum können Staatsbedienste bei der Bundeswehr oder bei der Bundespolizei teilweise bereits mit 54 Jahren in Rente/Pension gehen, während dessen alle anderen bis 67 arbeiten müssen?

Oft wird mit der besonderen Belastung argumentiert, die solche Personengruppen ausgesetzt sind. Meiner Meinung nach gibt es sicher Soldaten und Bundespolizisten, die eine große Belastung durch ihren Dienst erfahren müssen, aber nicht alle. Viele sitzen auch zeitlebens an einem Schreibtisch, ohne besonderen Belastungen ausgesetzt zu sein. Aber auch diese Menschen kommen in den Genuss der vorzeitigen Rente/Pension mit vollen Bezügen.

Gerade in Hinblick auf die Landespolizisten, die alle bis 67 Jahre arbeiten müssen, erscheint mir die Bevorzugung von Soldaten und Bundespolizisten für nicht akzeptabel.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Harksen,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Juni 2007, mit dem Sie sich nach der "Rente 67" erkundigen.

Zum Verständnis von sozialer Gerechtigkeit gehört auch die Absicherung der großen Lebensrisiken. Wir wollen die solidarische gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland erhalten, aber auch die betriebliche und private Altersvorsorge ausbauen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der dritte Lebensabschnitt der Menschen immer länger wird. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70% angestiegen, von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung voraussichtlich um weitere knapp 3 Jahre ansteigen. Daran wird deutlich: Ohne weitere Reformmaßnahmen wird der Rentenbeitrag langfristig die avisierte Grenze von 22% klar überschreiten. Um die demographischen Belastungen fair auf die Generationen zu verteilen, haben wir uns deshalb auf eine schritt-weise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verständigt.

Die Anhebung wird in kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 begin-nen. Sie soll im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In vollem Umfang betroffen von der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre werden die Jahrgänge 1964 und jünger sein.

Die Option der Frührente bzw. des Vorruhestands beschränkt sich, wie Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, vornehmlich auf Personen, die während ihrer Erwerbsphase besonders hohen Belastungen im Beruf ausgesetzt sind. Dies ist nicht etwa nur bei Staatsbediensteten in bestimmten Bereichen, sondern auch in Bereichen der freien Wirtschaft, wie z. B. dem Bergbau oder der Baubranche gut zu beobachten. Zudem wird von Arbeitgebern im Zuge von Personalabbaumaßnahmen in einer Reihe von Fäl-len auf freiwilliger Basis und bei einer Kompensation ein vorgezogener Ruhestand ermöglicht. Eine bevorzugte Behandlung von Bundespolizisten und Soldaten kann ich hierbei nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Laurenz Meyer MdB