Frage an Laurenz Meyer von Norbert G. bezüglich Verbraucherschutz
Es ist unbegreiflich, daß die Bundesregierung die - organisierten - kriminellen Energien bestimmter Vertreter aus den Wirtschaftsbereichen Banken und Sparkassen, Versicherungen, Finanzdienstleister und Bauträger schützt.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
1. Sind Sie nicht auch der Meinung, daß der Verbraucherschutz in der Rechtsprechung eines demokratischen Staates Vorrang vor dem Schutz der Wirtschaft, hier der Banken, haben sollte?
2. Halten Sie es für mit einem funktionierenden Rechtsstaat vereinbar, daß ein Senat des Bundesgerichtshofs, hier der XI. Zivilsenat, unter Verletzung europäischer Richtlinien deutsches Recht einseitig zugunsten der Banken auslegt (EuGH C 229/04 ua)?
3. Sehen nicht auch Sie die Unabhängigkeit eines obersten Richters, hier Senatspräsident Gerd Nobbe, durch dessen bezahlte Nebentätigkeiten in der Kreditwirtschaft verletzt?
( http://www.mein-parteibuch.de/wiki/Gerd_Nobbe )
4. Werden Sie sich für einen Untersuchungsausschuß einsetzen, der die zahlreichen Verdachtsmomente auf Rechtsbeugung und Vorteilsnahme im Hinblick auf den XI. Zivilsenat im Zusammenhang mit einseitiger Rechtsprechung zugunsten von Banken aufklärt und ggfs. ein Amtsenthebungsverfahren nach Art. 98, Abs.2,GG einleitet?
5. Halten Sie nicht ebenfalls einen Untersuchungsausschuß über die Hintergründe, warum die EU-Richtlinie in punkto Verbraucherschutz bei in Haustürgeschäften verkauften Kapitalanlagen und Kreditgeschäften nicht in die deutsche Rechtsprechung Eingang finden und somit die Bundesregierung potentiell haftbar macht, für unverzichtbar?
6. Teilen Sie die seit Jahren von Anlegerschützern vertretene Auffassung, daß der Verbraucherschutz hochrangige Zielsetzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sein sollte, um zigtausendfache Existenzvernichtung wie im Falle von organisiertem Betrug durch den Verkauf von Schrottimmobilien zu verhindern?
Vielen Dank für eine schnellstmögliche Antwort