![Lars Rohwer Lars Rohwer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/20210515_lars%20rohwer_133-minimiert.jpg?itok=uNzmS8M4)
(...) Kleingärten in Kleingartenanlagen werden bewertungsrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) zugeordnet, wenn die auf der einzelnen Kleingartenparzelle errichtete Laube (=bebaute Fläche einschließlich Freisitz) nicht größer als 24 m² ist. Dies entspricht der Regelung in § 3 Abs. (...)