Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?
Sehr geehrter Herr P.
In der sächsischen Verfassung steht das sogenannte Konnexitätsprinzip, das verlangt, dass staatliches Handeln in einem inneren Zusammenhang stehen muss. Im Kontext des Klimaschutzes bedeutet dies, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern in einen umfassenden Zusammenhang mit anderen staatlichen Aufgaben gestellt werden müssen. Wenn der Staat also den Kommunen Aufgaben überträgt, sei es im Klimaschutz oder in anderen Bereichen, muss er auch dafür sorgen, dass diese Aufgaben finanziert werden. Dies sollte auch auf Bundesebene gelten. Es würde den Kommunen viel (finanziellen) Druck nehmen.
Sie fragen außerdem nach der Verankerung des Klimaschutzes im Grundgesetz. Klimaschutz ist eine große Aufgabe unserer Gegenwart und Zukunft. Im Grundgesetz, welches bereits vor über 70 Jahren geschrieben wurde, steht in Art. 20a bereits folgendes:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Meiner Meinung nach ist der Klimaschutz dort bereits verankert. Die Umsetzung liegt nun in unserer aller Hände. Abschließend gebe ich Ihnen aber vollkommen recht, dass die Kommunen mit der Umsetzung nicht alleine gelassen werden dürfen. Hier braucht es bessere Kommunikation, keine Grundgesetzänderung.
Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich. Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Rohwer MdB