Frage von Herbert H. • 10.03.2025
Wie soll die geplante Streichung von Leistungen für Bürgergeldbezieher mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht werden?
In dem Sondierungspapier von SPD und CDU/CSU steht, dass bei Beziehern von Bürgergeld, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen werden soll. Wie soll solch ein vollständiger Leistungsentzug mit dem Urteil des BVGs vom 5. November 2019 in Einklang gebracht werden, in dem das Gericht feststellt, dass Kürzungen von mehr als 30 Prozent beim Existenzminimum nicht zulässig sind: https://www.tagesschau.de/inland/hartz-vier-urteil-105.html