Wie argumentieren Sie Ihre Beschränkung des Fragerechts auf Abgeordnetenwatch auf "Bürger/innen aus Rotenburg I - Heidekreis" im Hinblick auf Artikel 38 (1) Grundgesetz?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
bei der Lektüre Ihrer Antworten lese ich häufig als Antwort:
"Auf der Plattform Abgeordnetenwatch können Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises Rotenburg I - Heidekreis Fragen an mich als Abgeordneten des Deutschen Bundestags stellen."
Jedoch lese ich im Grundgesetz Art. 38 (1): "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind VERTRETER DES GANZEN VOLKES, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Wie argumentieren Sie Ihren Ausschluss von Fragen von Nicht-Bürgern des Wahlkreises Rotenburg I - Heidekreis in Hinblick auf Artikel 38 (1) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?
Sie beantworten somit Fragen z.B. eines Japaners (Nicht-Wähler), der in Rotenburg lebt, aber nicht Fragen von Wählern aus anderen Wahlkreisen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein,
Ralf B.