Widerspricht dieser Entwurf nicht klar den wichtigsten Werten unseres Grundgesetzes nach Art.1-20GG und demokratischen Entscheidungswegen ? Werden Sie ihm zustimmen ?
Die WHO hat nach der Corona-Pandemie den Mitgliedsstaaten einen neuen Entwurf der Internationalen Gesundheits Richtlinien ( https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf ) zur Abstimmung gestellt. In den Grundprinzipien Art. 3 dieser geänderten Richtlinien wurde die vormalig noch vorhandene Anerkennung „menschlicher Würde“ , „der Menschenrechte" und „fundamentaler Freiheitsrechte“ gestrichen und durch ungleichwertige Begriffe wie Gleichheit, Inklusivität, Geschlossenheit und Übereinstimmung der Verantwortlichkeiten der Mitgliedsstaaten ersetzt. Weiterhin findet man in Art.13a einen offen ausgesprochenen Führungs- und Koordinierungsanspruch der WHO, der für Mitgliedstaaten im Falle der Anerkennung einer erneuten pandemischen Lage internationalen Ausmaßes , nach Art.12(6) alleinig durch den Generalsekretär ausrufbar, laut Entwurf gesetzlich verpflichtende („persuant“) Maßnahmen nach Art.43 zur Folge hat .
Sehr geehrter Herr O.
Sie haben mich zu diesem Thema bereits vor etwa einem Jahr hier auf Abgeordnetenwatch gefragt. Gerne verweise ich nochmals auf meine Antwort von März 2022: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lars-klingbeil/fragen-antworten/warum-beteiligt-sich-die-bundesregierung-an-ihrer-selbstentmachtung-durch-das-voelkerrechtlich-bindende sowie auf eine neue Faktencheck zu diesem Thema:
- https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-who-pandemievertrag-inhalt-verschwoerungstheorie-100.html
- https://correctiv.org/faktencheck/2022/05/25/was-hinter-der-who-beratung-ueber-eine-aenderung-der-internationalen-gesundheitsvorschriften-steckt/
Ich betone nochmals, dass die Souveränität der Mitgliedsstaaten durch Reformen der WHO-Vereinbarungen nicht eingeschränkt wird oder gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil