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Lars Klingbeil
SPD
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Frage von Bernhard O. •

Widerspricht dieser Entwurf nicht klar den wichtigsten Werten unseres Grundgesetzes nach Art.1-20GG und demokratischen Entscheidungswegen ? Werden Sie ihm zustimmen ?

Die WHO hat nach der Corona-Pandemie den Mitgliedsstaaten einen neuen Entwurf der Internationalen Gesundheits Richtlinien ( https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf ) zur Abstimmung gestellt. In den Grundprinzipien Art. 3 dieser geänderten Richtlinien wurde die vormalig noch vorhandene Anerkennung „menschlicher Würde“ , „der Menschenrechte" und „fundamentaler Freiheitsrechte“ gestrichen und durch ungleichwertige Begriffe wie Gleichheit, Inklusivität, Geschlossenheit und Übereinstimmung der Verantwortlichkeiten der Mitgliedsstaaten ersetzt. Weiterhin findet man in Art.13a einen offen ausgesprochenen Führungs- und Koordinierungsanspruch der WHO, der für Mitgliedstaaten im Falle der Anerkennung einer erneuten pandemischen Lage internationalen Ausmaßes , nach Art.12(6) alleinig durch den Generalsekretär ausrufbar, laut Entwurf gesetzlich verpflichtende („persuant“) Maßnahmen nach Art.43 zur Folge hat .

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr O.

Sie haben mich zu diesem Thema bereits vor etwa einem Jahr hier auf Abgeordnetenwatch gefragt. Gerne verweise ich nochmals auf meine Antwort von März 2022: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lars-klingbeil/fragen-antworten/warum-beteiligt-sich-die-bundesregierung-an-ihrer-selbstentmachtung-durch-das-voelkerrechtlich-bindende sowie auf eine neue Faktencheck zu diesem Thema:

Ich betone nochmals, dass die Souveränität der Mitgliedsstaaten durch Reformen der WHO-Vereinbarungen nicht eingeschränkt wird oder gefährdet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Klingbeil

 

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