Waffenrechtsverschärfung: Setzen Sie sich dafür ein, das Führen eines Messers länger als 6 cm zwecks Outdooraktivitäten wie z.B. Biwakieren, Camping, Pfadfinderarbeit etc. weiterhin zu gestatten?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
insbesondere geht es mir um die angedachte Verkürzung erlaubter Messer von 12 auf 6 cm. Es mag sein, dass in Innenstädten seltenst Notwendigkeit zum Führen eines solchen Messers besteht, aber auf dem Land, insbesondere bei Outdooraktivitäten (Camping, mehrtägige Wanderungen, etc.) ist es oft sinnvoll ein Messer (länger 6 cm) für verschiedene Arbeiten dabei zu haben. Jemand, der leidenschaftlich gerne in der Natur unterwegs ist, sollte meiner bescheidenen Meinung nach nicht dafür kriminalisiert werden, ein dazu passendes Werkzeug mitzuführen.
Vielen Dank für Ihren Dienst am Volk.
Hochachtungsvoll
Ein Natur- und Abenteuerfreund
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Auf der Plattform Abgeordnetenwatch können Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises Rotenburg I - Heidekreis Fragen an mich als Abgeordneten des Deutschen Bundestags stellen. Diese Fragen beantworte ich hier gemeinsam mit dem Team.
Da ich meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter und meine Arbeit als Parteivorsitzender der SPD organisatorisch strikt trenne, bitte ich Sie, ihre Fragen an mich als SPD-Vorsitzenden an lars.klingbeil@spd.de zu richten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil