Seit dem 01.08.2021 müssen Antragsteller auf einen neuen Personalausweis Fingerabdrücke abgeben. Dies ist ein Verstoss gegen Paragraph 1 des GG. Wie erklären Sie die Zustimmung Ihrer Partei dazu ?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
der Antragsteller wird mit der Abgabepflicht seiner Fingerabdrücke unter Generalverdacht
gestellt, ein Verbrecher zu sein bzw. in der Zukunft ein Verbrechen zu planen. Dies verstösst
eindeutig gegen die Würde des Menschen. Ist der Bundestag nicht an das Grundgesetz gebunden ? Und wann unternehmen Sie etwas gegen diesen Verstoss gegen das Grundgesetz ?
MvG Thomas Kufeld
Magdeburg
Sehr geehrter Herr Kufeld,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis an mich als Bundestagsabgeordnete stellen. Sie können mir gerne Fragen und Hinweise zu meiner Arbeit als SPD-Generalssekretär an lars.klingbeil@spd.de schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil