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Lars Klingbeil
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Frage von Dr. Albrecht D. •

Guten Tag! Wie steht es um die Verbesserung des Korruptionsschutzes des Parlamentes/der Parteien vor wirtschaftliche Unternehmen.

Meiner Erinnerung nach war die CDU Vorreiter bei der Behinderung der Gesetzesfortschreibung. Geht das jetzt alles viel besser?

Gruß D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D., 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Korruption verursacht nicht nur wirtschaftliche Schäden, sie untergräbt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, noch härter und entschlossener gegen Korruption vorzugehen. Die Maskenaffäre bei CDU und CSU ist dafür ein gutes Beispiel.

Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, das aktuelle Lobbyregistergesetz zu verschärfen. Aktivitäten von Lobbyisten sollen genauer kontrolliert werden. Im Frühjahr wollen wir ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Darüber hinaus braucht Deutschland endlich ein modernes Unternehmenssanktionsrecht nach internationalen Standards. Wir müssen Gesetzesübertretungen in Unternehmen effizienter verfolgen können. Dazu brauchen wir ein Gesetz, das Regelverstöße verhindert, Kooperation mit Ermittlungsbehörden erleichtert und auch effektive Sanktionen ermöglicht. Das Bundesjustizministerium wird bei Wirtschaftskriminalität jetzt handeln und die Reform der Unternehmenssanktionen auf die Tagesordnung setzen.

Mit freundlichen Grüßen 
Lars Klingbeil 

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