Gesetzgebende Volksabstimmung
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
"Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
Jobst T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich die Fragen, die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis (Rotenburg I - Heidekreis) an mich als Bundestagsabgeordneten stellen.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden. Für Ihren Wahlkreis zuständig ist meine Kollegin Katrin Zschau, die Sie über die Adresse Katrin.Tschau@bundestag.de erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil