BBVAngG WAN????? hat die Untätigkeit ein Ende??
Trotz der aktuellen Rechtsprechung, bereits aus 2020 konnte sich die Bundesregierung bisher nicht auf die Anpassung und Verabschiedung des Bundesbesoldungsanpassungsgesetztes einigen.
Soldaten, Beamten und Richtern haben gemäß Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes einen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. Dazu führt das Bundesverfassungsgericht (BVerG) in seiner aktuellen Rechtsprechung (2 BvL 4/18) vom 04. Mai 2020 wie folgt aus: „Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Kommen sie dem endlich nach.
Gruß K. .Patrick
Sehr geehrter Herr K.
Auf der Plattform Abgeordnetenwatch können Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises Rotenburg I - Heidekreis Fragen an mich ab Abgeordneter des Deutschen Bundestags stellen. Diese Fragen beantworte ich hier gemeinsam mit meinem Team.
Gerne können Sie sich an den für Ihren Wahlkreis zuständigen Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion, Thorsten Rudolph, wenden, dessen Kontaktdaten ich Ihnen hier verlinke: https://www.spdfraktion.de/abgeordnete/rudolph-dr-thorsten
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil