Frage von Patrick K. •

Amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamten – Zeitplan und Umsetzung

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) und 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09) unmissverständlich klargestellt, dass die Alimentation der Beamten den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG genügen muss. Dennoch steht eine verfassungskonforme Neuregelung weiterhin aus.

Wie wird die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamten in den aktuellen Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen berücksichtigt? Wann ist mit einer Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu rechnen?

Angesichts des erheblichen zeitlichen Verzugs besteht die akute Gefahr, dass es zu einer Umsetzungsaufforderung durch das Bundesverfassungsgericht kommt. Wird der bestehende Gesetzentwurf unverzüglich erneut im Kabinett beschlossen, oder soll das Verfahren über Jahre hinweg verschleppt werden? Eine weitere Verzögerung wäre verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Lars Klingbeil
SPD