Frage an Lars Klingbeil von Reinhard G. bezüglich Innere Angelegenheiten
Hallo Herr Klingbeil,
als Bundestagsabgeordneter meines Wahlkreises hätte ich gern Klarheit darüber wie Sie sich bei der Abstimmung zum neuen Infektionsgesetz besonders hinsichtlich der geplanten Ausgangssperre verhalten werden.
Da dieses Gesetz auch zu einer weiteren Einschränkung der Grundrechte führen wird, möchte ich Sie bitten, auch hinsichtlich der bevorstehenden Bundestagswahl, mir Ihren Standpunkt und ihr Wahlverhalten offenzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
R.Gnielka
Sehr geehrter Herr Gnielka,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich werde dem Gesetz zustimmen. Es wird keine zusätzlichen Möglichkeiten für Einschränkungen der Grundrechte schaffen. Alle die Maßnahmen, die der Gesetzentwurf vorsieht, können bereits jetzt durch die Bundesländer ergriffen werden und dies ist ja aktuell auch oftmals der Fall. Der Entwurf schafft einen verbindlichen, einheitlichen und nachvollziehbaren Rahmen für alle weiteren Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Sie sprechen als konkretes Beispiel Ausgangssperren an. Es gibt wissenschaftliche Studien, die die Wirksamkeit unterschiedlich bewerten. Ziel muss es in diesen Tagen sein Mobilität zu unterbinden. Politik hat hier sehr genau abgewogen und entschieden, dass wir nach dem, was wir bisher wissen, davon ausgehen können, das Ausgangsbeschränkungen helfen können das Infektionsgeschehen einzudämmen und deswegen soll diese Maßnahme jetzt bundeeinheitlich festgeschrieben werden. Mir persönlich war es wichtig, dass wir maßvoll entscheiden. Deswegen soll Joggen oder Spazieren gehen auch bis Mitternacht erlaubt bleiben und die Ausgangssperre ist nun erst ab 22 Uhr vorgesehen. Ich habe mich auch sehr stark dafür eingesetzt, dass es neben der privaten Mobilität auch in den Unternehmen strengere Auflagen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil