Frage an Lars Klingbeil von Bernhardt S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
auf der Internet Seite des SWR (Marktcheck) habe ich folgenden Text gefunden
(es handelt sich um einen Artikel zu Fragen bzgl. des Corona Virus mit dem Titel: FRAGEN, REGELN UND VERBOTE
Coronavirus: Darf ich bei Quarantäne auf den Balkon oder Pizza bestellen?)
"Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen."
Handelt es sich dabei um die sprichwörtliche 'Fake News' oder entspricht das der
aktuellen Gesetzeslage ?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen.
Sie können mir gerne Fragen oder Hinweise zu meiner Arbeit als SPD-Generalsekretär an lars.klingbeil@spd.de schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil