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Lars Klingbeil
SPD
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Frage von Stephan J. •

Frage an Lars Klingbeil von Stephan J. bezüglich Bundestag

Guten Tag.
Seit die große Koalition an der Regierung ist wird die Wahlrechtsreform diskutiert.
Es ist unverständlich das eine Veränderung des Wahlrechts bisher nicht möglich war.
Warum hat man nicht schon zu Beginn der Regierungszeit die Initiative ergriffen und an der Verringerung der Wahlkreise gearbeitet, den dadurch entsteht nach meinem Verständnis das Problem der Überhangmandate. Sind Sie nicht der Meinung das 600 Abgeordnete ausreichen um eine effiziente Parlamentsarbeit zu gewährleisten?

Der deutsche Bundestag ist das zweitgrößte Parlament der Welt, obwohl Deutschland nur auf Platz 14 der bevölkerungsreichsten Länder steht.

Nachbarländer der EU haben folgende Parlamentsstärken:

630 Abgeordnete – Italien 577 Abgeordnete – Frankreich 460 Abgeordnete – Polen
350 Abgeordnete – Spanien 300 Abgeordnete – Griechenland 240 Abgeordnete – Bulgarien

Mich interessiert Ihre Meinung zu dem Thema Wahlrechtsreform und welchen Einfluss Sie geltend machen um eine Lösung zu finden die den Bürgern akzeptabel erscheint.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jeite,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Interesse an meiner politischen Arbeit.

Wir als SPD halten eine Reform des Wahlrechts für dringend erforderlich. Trotz vieler Gespräche zwischen den unterschiedlichen Fraktionen während der laufenden Legislaturperiode ist es bisher leider noch nicht zu einer Einigung gekommen. Für uns als SPD sind bei der Wahlrechtsreform zwei wesentliche Punkte besonders wichtig: So sollten zum einen die Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts gewahrt und zum anderen die Anzahl der Mandate begrenzt werden. Wir wollen, dass hierbei auf eine paritätische Besetzung des Bundestages mit Männern und Frauen geachtet wird.

Um dies schnellstmöglich und vor der kommenden Bundestagswahl zu gewährleisten, setzen wir uns als SPD für eine Übergangsregelung ein, die die Anzahl der Mandate sofort begrenzt und die Grundlage für einen paritätisch besetzten Bundestag legt. Die Obergrenze der Mandate sollte bei 690 liegen, sodass der Ausgleich von darüber hinaus anfallenden Überhangsmandaten wegfallen würde.

Die Unionsfraktion schlägt eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 und den Verzicht auf den Ausgleich von sieben Überhangsmandaten vor. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich in der SPD-Bundestagsfraktion können diesem Vorschlag so nicht zustimmen, weil keine Zielgröße für die Zahl der Mandate genannt wird und noch rechtliche Fragen zur Verringerung der Wahlkreise ausstehen, die geklärt werden müssen.

Schließlich ist es uns wichtig auch mit den demokratischen Oppositionsparteien im Austausch über eine schnellstmögliche Lösung zur Wahlrechtsreform zu sein. Ich stimme Ihnen zu, dass der Bundestag besser handlungsfähig ist, wenn er eine begrenzte Zahl von Abgeordneten hat. Ich glaube sogar, dass eine weiter steigende Zahl von Abgeordneten die parlamentarische Arbeit erschweren würde.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil

 

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