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Lars Klingbeil
SPD
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Frage von Tim G. •

Frage an Lars Klingbeil von Tim G. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Klingbeil,
auf meine Fragen in Bezug auf Ihre Äußerungen im Spiegel zur angeblichen Missachtung von Europäischen Grundwerten in Ungarn haben Sie mit dem Hinweis reagiert, Sie würden hier nur Fragen von Bürgerinnen und Bürgern Ihres Wahlkreises beantworten, die Ihre Arbeit als Abgeordneter Ihres Wahlkreises betreffen.
Am 22. Februar 2020 haben Sie beispielsweise eine Frage zur Bewertung des Anschlages von Hanau ausführlich beantwortet. Kam die Frage denn aus Ihrem Wahlkreis und inwiefern betraf sie Ihre Arbeit als Abgeordneter? Oder ist es vielleicht so, dass Ihnen meine Fragen nicht genehm waren und die Ausweichmöglichkeit mit dem Wahlkreis sehr willkommen?
Sie sind 2017 per Direktmandat in den Bundestag gewählt worden. Hatten Sie sicherhaltshalber auch einen Platz auf der Landesliste und wenn ja hätten Sie auch darüber ein Mandat erhalten, falls es mit dem Direktmandat nicht geklappt hätte?
Sind Sie als Abgeordneter nur Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Ihres eigenen Wahlkreises? Sie entscheiden als Abgeordneter doch viele Dinge, von denen alle Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Warum wollen Sie dann nur Fragen von Bürgern aus Ihrem Wahlkreis beantworten?
Und woran hätte man erkennen sollen, dass Sie sich zu Ungarn als Generalsekretär Ihrer Partei und nicht als Bundestagsabgeordneter geäußert haben? Gehört es denn zur Aufgabe des Generalsekretärs, sich zu europa- und außenpolitischen Themen für die SPD zu äußern? Gibt es dafür nicht gewählte fachpolitische Sprecher der Partei?
Verfügen Sie als Abgeordneter nicht über die Möglichkeit, Fragen an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zu stellen und um eine wissenschaftliche Ausarbeitung dazu zu bitten? Haben Sie diese Möglichkeit genutzt, um den Wissenschaftlichen Dienst um eine Einschätzung zu bitten, inwieweit das Vorgehen der Ungarischen Nationalversammlung, die von der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie beschlossenen Maßnahmen auf unbestimmte Zeit zu verlängern, mit Art. 53 der ungarischen Verfassung übereinstimmt und inwieweit dieser Artikel, der bereits 2005 bei der Aufnahme Ungarns in die EU und vor dem Amtsantritt Viktor Orbáns als Premierminister bestand, mit den Grundwerten der Union übereinstimmt? Oder hat einer Ihrer Abgeordnetenkollegen ein solches Gutachten in Auftrag gegeben und kennen Sie dieses?
Können Sie verstehen, dass Bürger, die Ostteil des Landes tatsächlich eine Diktatur erlebt haben und die deshalb auch viel mit jenen Menschen im Osten der EU verbindet, erwartet, dass seine politischen Repräsentanten (siehe Art. 38 GG) ihre öffentlichen Äußerungen zu einem Land, dass sich seine Freiheit seit 1956 schwer erkämpft hat, auf einer von Fakten und gründlich erarbeitetem Wissen getragenen Basis über die tatsächlichen Verhältnisse tätigen?
Können Sie nachvollziehen, dass ich meine Zweifel habe, dass Ihre Äußerungen zu Ungarn auf solcher gründlicher Vorarbeit beruhen? Gibt es vielleicht gute Gründe, warum die Mitglieder der Bundesregierung, an der die SPD ja beteiligt ist und in der sie unter anderem den Außenminister stellt, sich an dem im Moment einmal mehr beliebten Ungarn-Bashing nicht beteiligen? Haben Sie Ihre Rechte als Abgeordneter bereits genutzt, die Bundesregierung dazu zu befragen? Oder tun Sie das nicht, weil die Antwort klar und deutlich wäre?
Mit freundlichen Grüßen und nichts für Ungut

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gerber,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen.

Sie können mir gerne Fragen oder Hinweise zu meiner Arbeit als SPD-Generalsekretär an lars.klingbeil@spd.de schicken.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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