Frage an Lars Klingbeil von Holger S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
wie stehen Sie persönlich und die SPD-Bundestagsfraktion zur den im Referentenentwurf zum 3. WaffRÄndG teilweise weit über die EU-Vorgaben hinausgehenden Regelungen für rechtstreue und unbescholtene Legalwaffenbesitzer, die diese unverhohlen unter Generalverdacht stellen und mit Terroristen auf eine Stufe stellen?
Warum setzt sich die derzeitige Regierungskoalition nicht verstärkt für die Bekämpfung der Clan- und Bandenkriminalität sowie den Zustrom illegaler Waffen zum Beispiel aus der Balkanregion ein, sondern plant teilweise völlig unsinnige und impraktikable Regelungen etwa für deliktirrelevante Vorderlader- und Salutwaffen? Oder liegen Ihnen, im Gegensatz zu den öffentlichen Medien Berichte über terroristische Aktivitäten mir historischen Vorderlader-Musketen oder-Pistolen vor?
Vielen Dank für ihre Mühen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie des EU-Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Es sollen vor allem drei Ziele erreicht werden: Der illegale Zugang zu Waffen soll erschwert werden, die Waffen und Waffenteile sollen über den gesamten Lebenszyklus rückverfolgbar sein und der Missbrauch legaler Waffen soll erschwert werden.
Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umzuwandeln. Aus diesem Grund muss unser Waffengesetz überarbeitet und nachgebessert werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich das Gesetz noch im Entwurf. Daher werden derzeit Verbände um ihre Stellungnahme gebeten. So ist es möglich, die vielen unterschiedlichen Argumente zu hören und diese bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Rückmeldung. Die Interessen von Jägerinnen, Jägern, Sportschützeninnen und Sportschützen werden mit Sicherheit Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil