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Lars Klingbeil
SPD
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Frage von Johanna S. •

Frage an Lars Klingbeil von Johanna S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

wie kann man Flüchtlinge besser integrieren und wie kann man verhindern, dass sie im Mittelmeer sterben? Wie kann man Menschen besser helfen, die unter Zwangsprostitution und Menschenhandel leiden? Wie kann man sie besser schützen?

Mit freundlichen Grüßen, J. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.12.2018. Rückmeldungen, wie Ihre, sind für meine Arbeit sehr wichtig. Dafür danke ich Ihnen.

Vorneweg möchte ich Ihnen sagen, dass ich wir den Menschen, die fliehen und den Weg über das Mittelmeer suchen, helfen müssen. Das ist unsere menschliche Pflicht.

Ein Drama wie zuletzt in Malta (https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-malta-105.html) darf sich nicht wiederholen. Hier brauchen wir auf Ebene Europas Lösungen mit den Staaten, die bereit sind Geflüchtete aufzunehmen. Bei der nächsten Rettungsaktion müssen die Staaten, die einen sicheren Hafen bieten, sofort wissen, in welcher Weise es mit der Verteilung weitergeht. Bei möglicherweise einigen tausend Menschen im Jahr ist das eine, für alle Staaten zu bewältigende, Personenanzahl.

Um den Menschen in Seenot zu helfen, stärken wir die Arbeit von Frontex und der europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Die Gefahren für Flüchtende sollen reduziert und das Gebot der Nicht-Zurückweisung eingehalten werden. Zusätzlich setzen wir uns für ein europäisches Seenotrettungsprogramm ein, die auch Schlepper bekämpft. Es gibt für mich keinen Gegensatz zwischen Seenotrettung und Schlepperbekämpfung, sondern wir können mit einer engagierten Seenotrettung auch zur Bekämpfung selbiger beitragen, und das finde ich genau richtig.

Auf Drängen der SPD ist zum 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. Erstmals gibt es damit in Deutschland klare Regeln für die legale Prostitution. Mit dem neuen Gesetz stärken wir das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten und schützt sie besser vor nicht hinnehmbaren Arbeitsbedingungen und vor Ausbeutung und Gewalt. Kernelement des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsstätten. Darunterfallen nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen gängigen Geschäftsformen gewerblicher Prostitution (wie etwa Prostitutionsfahrzeuge, -veranstaltungen oder -vermittlungen). Zukünftig muss sich jeder Betreiber bzw. jede Betreiberin einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben dürfen. Außerdem muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorweisen können und gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards einhalten. Das schützt die Prostituierten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der gesundheitlichen sowie der rechtlichen Aufklärung und Beratung für alle Prostituierten. Diese ist zukünftig verpflichtend mit einer Anmeldung verbunden und soll einmal im Jahr, bei Prostituierten unter 21 Jahren halbjährlich durchgeführt werden. Ziel ist es, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sehr früh und regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten sowie vorhandene Unterstützungsangebote informiert werden.

Bei allen neuen Maßnahmen geht es darum, das Prostitutionsgewerbe zu regulieren und die in der Prostitution tätigen Frauen und Männer besser zu schützen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bitte kommen Sie auch weiterhin bei Fragen, Hinweisen oder Anliegen zu meiner Arbeit auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil

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