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Lars Klingbeil
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Frage von Sünje L. •

Frage an Lars Klingbeil von Sünje L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

ich möchte Sie fragen wie sie zu dem Vorstoß von Herr Spahn stehen, dem Besuch eines Therapeuten den Besuch eines Diagnostikers vorzuschalten, der nun im TSVG gerade noch so eingeschoben wurde. In meinen Augen stellt das in mehrfacher Hinsicht ein gewaltiges Problem dar und wird die schwierige Situation für Hilfsbedürftige noch erschweren.

Schon die Hürde sich einem Menschen voll anzuvertrauen, sie zu öffnen und das innerste nach Außen zu kehren ist enorm hoch, muss man dabei doch intimstes und vorallem gefühltes Versagen eingestehen. Viele Betroffene haben große Probleme damit sich selbst einzugestehen, dass sie es alleine nicht mehr schaffen. Das würde noch schlimmer, wenn jemand vorgeschaltet werden würde, dessen Aufgabe es im Grunde wäre die Hilfsbedürftigkeit, die an sich selbst wahrgenommen und mühsam eingestanden wurde, in Zweifel zu ziehen. Die inneren Zweifel, ob man sich vielleicht nicht doch nur anstellt, würden damit gefüttert.

Dazu kommt, dass es medizinisch und ölkonomich betrachtet unsinnig erscheint den Fachleuten eine weitere, dann ja ebenfalls zu bezahlende, Fachkraft vorzuschalten. So eine Maßnahme ergibt nur Sinn, wenn man den Therapeuten grundsätzlich unterstellt Leute zu behandeln die keiner Behandlung bedürfen, ihnen also schlicht und ergreifend Betruf unterstellt. Angesichts der unfassbar langen Wartelisten erscheint es mir mehr als fragwürdig, dass irgendein Fachtherapeut auf solche Mittel zurückgreifen muss um seine Auftragsbücher voll zu bekommen. Zumal es ja bereits eine Begutachtung der Therapieanträge durch Dritte gibt, es handelt sich hier also um die Planung einer völlig überflüßígen, ja gar schädlichen, Zusatzstruktur.

Liegen Ihnen weitere Informationen vor, die diesen Vorschlag irgendwie sinnvoll erscheinen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

S. L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.12.2018 und Ihre offenen Worte. Mir sind Rückmeldungen, wie Ihre, sehr wichtig.

Sie befürchten Verschlechterungen für Ihre psychotherapeutische Tätigkeit und die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Ich möchte Ihnen meine Meinung dazu schreiben und hoffe, dass ich Ihnen meine Perspektive verständlich machen kann.

Erlauben Sie mir zunächst einen kurzen Blick zurück. Mit der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Novellierung der Psychotherapierichtlinie im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Weichen für sogenannte „psychotherapeutische Sprechstunden“ gestellt, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachweislich verbessert haben. Die Wartezeiten konnten mit ihrer Einführung reduziert werden. An dieser von der SPD eingebrachten und neuen Form der Versorgung werden wir konsequent festhalten und diese auch ggf. im Sinne der Betroffenen sachgerecht weiterentwickeln.

Ergänzend hierzu wurde in selbigem Gesetz auch das Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung (G-BA) beauftragt. Dies hat aus guten Gründen mehr Zeit in Anspruch genommen, da die Bedarfsplanung in Zukunft mit sozioökonomischen Kriterien ergänzt und damit deutlich zielgenauer wird. Die Verhandlungen im G-BA dauern an und sind abzuwarten.

Die von Ihnen angesprochene Regelung für einen sogenannten „gestuften Zugang“ zur psychotherapeutischen Versorgung wird aus meiner Sicht zu Recht kritisch kommentiert. Das haben auch die Gesundheitsfachpolitiker*innen der SPD-Bundestagsfraktion in der 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung am 13. Dezember 2018 im Deutschen Bundestag bereits deutlich werden lassen. Eine vorgeschaltete Instanz als Hürde beim Zugang zur Versorgung, die zwischen dem Patienten und einem Psychotherapeuten steht, lehnen wir ab.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht unter anderem Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten bei der Vermittlung von Terminen beim Facharzt aber auch beim Haus- und Kinderarzt vor. Den Ärzten sollen für zusätzliche Versorgungsleistungen auch entsprechende Honorarerhöhungen zukommen. Wir werden außerdem die Bedingungen für die ärztliche Versorgung auf dem Land und in unterversorgten Regionen weiter verbessern und die elektronische Patientenakte einführen.

Am 16. Januar 2019 wird der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Expert*innenanhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung durchführen. Dabei werden alle betroffenen Verbände und Organisationen eingeladen. Dies schließt die Interessenvertretung von Psychotherapeut*innen selbstverständlich ein.

Die abschließende 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich im Februar 2019 stattfinden. Sie können sicher sein, dass die von Ihnen vorgebrachten Kritikpunkte im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bitte kommen Sie auch weiterhin bei Fragen, Hinweisen oder Anliegen zu meiner Arbeit auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil

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