Frage an Lars Klingbeil von Jakob P. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Klingbeil,
die Regierung hat versprochen, bei der Kranken- und Pflegeversicherung die Parität wieder herzustellen.
Gilt dieses Versprechen auch für die Betriebsrente? Wenn ja, bitte diesen Punkt den Rentnern klar und deutlich
mitzuteilen !!!
Wenn Nein, dieses in die Entscheidung mit einbringen !!!
Den Rentnern der damaligen Entscheidung iwurde ab 2005 diese Beträge rückwirkend abgezogen.Wo blieb der
Besitzstand?
Diese Korrektur gehört zur Abschaffung von Hartz 4
Bitte um klare Antwort.
Mit freundlichen Grüssen J. P.
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.11.2018. Rückmeldungen, wie Ihre, sind für meine Arbeit sehr wichtig. Dafür danke ich Ihnen.
Bis 2004 waren nur Versorgungsbezüge, die monatlich ausgezahlt wurden, beitragspflichtig (mit dem ermäßigten/halben Beitragssatz). Versorgungsbezüge, die am Vertragsende als Einmalzahlung ausgezahlt wurden, waren beitragsfrei. Mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004 ist diese Ungleichbehandlung aufgehoben worden. Seitdem müssen Betriebsrentnerinnen und -rentner allerdings den vollen Krankenkassenbeitrag leisten – soweit die bAV-Leistung höher als die Mindestbemessungsgrundlage ist (1/20 der Bezugsgröße, derzeit 152,25 Euro monatlich).
Problematisch ist dabei besonders, dass diese Regelung ohne Bestandsschutz eingeführt wurde. Damit gibt es Betroffene, die sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase Sozialbeiträge entrichten mussten und müssen. Hinzu kommt, dass auf die Betriebsrenten mit ca. 18 Prozent der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse fällig wird. Damit ist nicht nur Vertrauen in die Gesetzgebung verloren gegangen (fehlender Bestandsschutz), sondern es macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv.
Die Anhörung im Gesundheitsausschuss im April dieses Jahres hat erneut gezeigt, dass es dringend notwendig ist, eine Entlastung für Bezieherinnen und Bezieher von betrieblicher Altersversorgung zu schaffen. Bei den Sachverständigen gab es große Einigkeit darin, dass die Lösung nur in einem halben Krankenkassenbeitrag und einem echten Freibetrag liegen kann. Dafür setzen wir uns ein. Damit würden wir zwar nicht alle Ungerechtigkeiten aus der Welt schaffen, aber für eine deutliche Entlastung vieler Betriebsrentnerinnen und –rentner sorgen. Die gute wirtschaftliche Situation eröffnet dafür neue finanzielle Spielräume. Wir sollten aber sorgsam überlegen, wer die Entlastung für die Versicherten bezahlen soll. Es geht hier immerhin um 2,6 Milliarden Euro pro Jahr.
Zu diesem Thema laufen seit längerer Zeit Diskussionen zwischen den beiden betroffenen Fachministerien – dem Bundesarbeits- und dem Bundesgesundheitsministerium. Das Ergebnis dieser Gespräche, die sehr lösungsorientiert geführt werden, bleibt jedoch derzeit noch abzuwarten.
Allgemein ist unser Konzept für den Sozialstaat der Zukunft ganz zentral für die SPD. In den Mitgliederbefragungen und auch in unserem SPD-Debattenportal war das der am meisten genannte Punkt. Für mich ist dabei gar nicht die Frage, ob die Arbeitsmarktreformen von 2003 falsch oder richtig waren, sondern, ob wir eine Antwort auf die Herausforderungen im Jahr 2020 oder 2025 haben. Wir sollten deshalb keine rückwärtsgewandte, sondern eine auf die Zukunft gerichtete Debatte führen über die Frage, wie sich unsere Gesellschaft durch die Digitalisierung verändert und welche Unterstützung der Staat dabei geben muss. Wenn ganze Branchen durch die Digitalisierung bedroht sind, müssen wir die Partei sein, die diese Veränderung gestaltet.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bitte kommen Sie auch weiterhin bei Fragen oder Anliegen auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil