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Lars Klingbeil
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Frage von Barbara M. •

Frage an Lars Klingbeil von Barbara M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestag stellt fest: "In den Ratsdokumenten zur Operation Sophia und zur EU Integrated Border Assistance Mission in Libya finden sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die EU rechtlich verpflichtet wäre, die Ausbildungszusammenarbeit mit Libyen bzw. die finanzielle und materielle Unterstützung
Libyens aufgrund von Menschenrechtsverletzungen der libyschen Küstenwache zu beenden."
Wie Hannah Arendt in Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft aufzeigt, werden Menschenrechte zuerst anhand von Flüchtlinge ad absurdum geführt. Diese Entrechtung schreitet dann fort.
Was unternehmen Sie, dass die Bundesregierung und die EU Menschenrechte als gesetzliches Fundament (bspw. das GG) wahrnimmt und die private Seenotrettung EU-weit durchsetzt, die Zusammenarbeit mit Truppen in ganz Afrika, die Flüchtlinge foltern, erschießen und verdursten lassen, beendet?
Sehen Sie einen Zusammenhang von Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, und Polizeigesetzen, durch die die Polizei nicht mehr die Grundrechte der Bürger wahren muss, und der Einführung von Zensurinfrastrukturen (Privatisierung staatlicher Aufgaben NetzDG, Zusammenarbeit von Konzernen wie facebook/Bertelsmann, twitter google und EU Kommission, uploadfilter etc. )?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ziel der Ausbildungszusammenarbeit mit Libyen ist es auch, die Einhaltung der internationalen Menschenrechte durch die libysche Küstenwache zu verbessern. Die Bundesregierung ermahnt selbstverständlich alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sich an internationale Regelwerke zum Schutz der Menschenrechte wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Genfer Flüchtlingskonvention einzuhalten. Wir drängen auf eine Lösung der Verteilung von Geflüchteten in Europa. Die Seenotrettung ist eine uneingeschränkte humanitäre Pflicht und muss sich auf verlässliche nationale wie europäische Regeln stützen können.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil

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